In § 14 bis § 18 GmbHG sind der Geschäftsanteil einer GmbH sowie die damit angesprochenen Fragen der Mitgliedschaft in der GmbH geregelt. Im Einzelnen: Geschäftsanteil Entstehen und Erlöschen des Geschäftsanteils Maßstab für Inhalt und […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Stammkapital
OLG Celle, Beschluss vom 22.10.2014 – 9 W 124/14
GmbHG § 5; AktG § 26 1. Sieht eine GmbH-Satzung vor, dass die GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,-€ Gründungskosten bis zu 15.000,-€ trägt, stellt dies einen Verstoß gegen den das GmbH-Recht beherrschenden, dem Gläubigerschutz […]
Eintrag lesenOLG Köln, Beschluss vom 08.10.2012 – I-2 Wx 250/12, 2 Wx 250/12
GmbHG §§ 7, 56a, 57, 57h; FamFG §§ 38, 382 1. Im Falle der Kapitalerhöhung durch Aufstockung bei einer Gesellschaft mit beschränkter HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft mit beschränkter HaftungHaftung muss mindestens ein Viertel des […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 12. Juni 2012 – II ZR 256/11
GmbHG §§ 4, 5a; BGB § 179 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, kann es zur haftung des Handelnden kraft Rechtsscheins entsprechend § 179 BGB führen, wenn dieser im Rahmen geschäftlicher Verhandlungen oder bei Vertragsabschlüssen […]
Eintrag lesenLG Dortmund, Urteil vom 01.03.2012 – 13 O 47/11
GmbHG § 5 1. Nur bei Beschlüssen, die mit dem Wesen der GmbH unvereinbar sind und bei inhaltlichen Verstößen gegen die guten Sitten oder gläubigerschützende oder sonst im öffentlichen Interesse liegende Vorschriften kommt es zur Nichtigkeit […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 30.01.2012 – 31 Wx 483/11
GmbHG §§ 5, 40 1. Dient die neu eingereichte Gesellschafterliste der Korrektur einer Gesellschafterliste mit vor dem Inkrafttreten des MoMiG am 1. November 2008 liegenden Stichtag, muss die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile nicht mit […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. Januar 2012 – II ZR 109/11
Wirksamwerden eines nicht für nichtig erklärten Einziehungsbeschlusses mit dessen Mitteilung an den Gesellschafter I persönliche Haftung der ausschließenden Gesellschafter bei Unmöglichkeit der Abfindungszahlung wegen der Kapitalbindung
1. Wenn ein Einziehungsbeschluss weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird, wird die Einziehung mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam.
2. Die Gesellschafter, die den Einziehungsbeschluss gefasst haben, haften dem ausgeschiedenen Gesellschafter anteilig, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Abfindung aus dem ungebundenen Vermögen der Gesellschaft geleistet werden kann, oder sie die Gesellschaft nicht auflösen.
Eintrag lesenOLG Naumburg, Urteil vom 17.11.2011 – 4 U 101/10
ZPO § 850 Ein Geschäftsführer und Gesellschafter, der die Hälfte des Stammkapitals einer GmbH hält, kann sich auf den Pfändungsschutz nach § 850 Abs. 3 lit. b ZPO regelmäßig nicht berufen. § 850 Abs. 3 lit. […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 30. August 2011 – 3 StR 228/11
GmbHG § 30; StGB §§ 266, 283b a) Die untreuerelevante Pflichtwidrigkeit des Handelns kann durch ein Einverständnis des Vermögensinhabers entfallen. Bei juristischen Personen tritt an die Stelle des Vermögensinhabers dessen oberstes Willensorgan, bei der GmbH die Gesamtheit […]
Eintrag lesenLG Neubrandenburg, Urteil vom 31.03.2011 – 10 O 62/09
GmbHG § 5; BGB § 134 Der Beschluss über die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils, der die künftige Übereinstimmung zwischen den Nennbeträgen der Geschäftsanteile und dem Stammkapital nicht regelt, ist wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 3 Satz 2 […]
Eintrag lesen