GmbHG §§ 47, 48 a) Der Versammlungsleiter einer GmbH-Gesellschafterversammlung kann von der Mehrheit der Gesellschafter bestimmt werden. Dr. D. war trotz des Widerspruchs des Klägers zum Versammlungsleiter bestellt. Der Versammlungsleiter kann von der Mehrheit der Gesellschafter […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Stimmabgabe
BGH, Urteil vom 27. April 2009 – II ZR 167/07
GmbH I Anfechtbarkeit eines Vorratsbeschlusses über die Ausschließung eines Gesellschafters von der Informationserteilung für die Zeit der Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen I Stimmrechtsausschluss des an einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers beteiligten Gesellschafters bei der Abstimmung über die Geschäftsführerabberufung
1. Gegen einen Vorratsbeschluss, mit dem einem Gesellschafter über ein konkretes Informationsbegehren hinaus Einsicht oder Auskunft für eine bestimmte Zeit, unter bestimmten Umständen oder in bestimmte Unterlagen verweigert wird, ist die Anfechtungsklage zulässig.
2. Soll ein Geschäftsführer aus wichtigem Grund wegen einer Pflichtverletzung abberufen werden, ist ein Gesellschafter, der die Pflichtverletzung gemeinsam mit dem Geschäftsführer begangen hat, von der Abstimmung ausgeschlossen.
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 25.10.1990 – 6 U 238/90
Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung einer Stimmabgabe in einer GmbH-Gesellschafterversammlung
1. Zwar können einstweilige Verfügung auch in Bezug auf die Willensbildung bei Gesellschaften ergehen. So ist es unter bestimmten Umständen möglich, die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung im Wege der Untersagungsverfügung zu unterbinden (vergleiche OLG Frankfurt, 1981-12-15, 5 W 9/81, BB 1982, 274).
2. Anders verhält es sich, wenn nicht in Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, sondern die Beschlußfassung der Gesellschafter den Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens bildet. Hier ist zu beachten, daß jede Einwirkung auf die Beschlußfassung eine endgültige Regelung herbeiführt, da ein einmal gefaßter Beschluß durch das etwaige Außerkrafttreten der einstweiligen Verfügung nicht wieder wegfällt. Ebensowenig gelangt ein durch eine einstweilige Verfügung verhinderter Beschluß nachträglich zur Entstehung, wenn die einstweilige Verfügung aufgehoben wird.
3. Der Senat ist der Auffassung, daß die Lösung der Frage, ob der Erlaß einer einstweiligen Verfügung zulässig ist, jeweils von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig zu machen ist, dh von einer Bewertung der beiderseits auf dem Spiel stehenden Interessen der Beteiligten. Der Erlaß einer einstweiligen Verfügung ist auf seltene und dringende Fälle mit eindeutiger Rechtslage und einem besonderen Schutzbedürfnis des betroffenen Gesellschafters zu beschränken. Diese Voraussetzungen fehlen regelmäßig, wenn sich der Gesellschafter mit einer nachträglichen Beschlußanfechtung helfen kann (vergleiche OLG Stuttgart, 1987-02-20, 2 U 202/86, NJW 1987, 2449 und OLG Koblenz, 1986-02-27, 6 U 261/86, NJW 1986, 1692).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 10. April 1989 – II ZR 225/88
§ 894 ZPO, § 46 GmbHG, § 39 Abs 1 GmbHG Nach Ansicht der Vorinstanzen folgt die Verpflichtung der Beklagten zu 5, die Neubestellung des Klägers zum Geschäftsführer zum Handelsregister anzumelden, ohne weiteres aus der […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. Mai 1967 – II ZR 105/66
GmbH -Stimmrechtsbindung I Gesellschaftervereinberung I schuldrechtliche Nebenabrede
Eine Stimmrechtsbindung ist zulässig und nach Maßgabe der ZPO § 894 vollstreckbar (Abweichung RG, 1939-04-05, II 155/38, RGZ 160, 157)
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. Februar 1965 – II ZR 287/63
GmbHG §§ 45, 47 a) Der Gesellschaftsvertrag der GmbH kann Befugnisse der Gesellschafterversammlung einem „Schiedsgericht“ übertragen. Ein solches Schiedsgericht wird nicht nach Maßgabe der §§ 1025 ff. ZPO tätig. Seine Entscheidungen unterliegen wie Gesellschafterbeschlüsse der […]
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