Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 1. Februar 2018 wird auf seine Kosten verworfen. Streitwert: 20.000 € Gründe I. Die Nichtzulassungsbeschwerde […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Streitwertbemessung
BGH, Beschluss vom 19. April 2018 – IX ZB 62/17
ZPO § 3 Der Streitwert für einen Anspruch auf Auskunftserteilung und auf Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung bemisst sich auf einen Bruchteil des Betrags, den der Kläger nach dem Inhalt der Auskunft zu erstreiten erhofft. Der […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 26.02.2018 – 32 Wx 405/17 Kost
GNotKG § 97, § 105, § 108 Wird eine Kapitalerhöhung bei einer GmbH dadurch durchgeführt, dass das neben der Erhöhung des Stammkapitals auf Grund eines zwischen den Gesellschaftern vorher oder gleichzeitig geschlossenen weiteren Vertrags eine […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 7. November 2017 – II ZB 4/17
ZPO § 3; BDSG § 4 Abs. 3 Satz 1, § 33 Bei der Bemessung der Beschwer einer Treuhandkommanditistin einer Publikums-Kommanditgesellschaft durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung über Namen, Anschrift und Beteiligungshöhe sämtlicher Treugeber an einen […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 26. Juli 2016 – II ZR 137/15
ZPO § 3 Maßgeblich für den Streitwert ist das Interesse des Klägers an einer für ihn günstigen Entscheidung. Dieses Interesse ist vom Berufungsgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vertretbar nach § 3 ZPO geschätzt […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2015 – 4 W 97/14
GKG § 51 Abs. 2; GKG § 39 Abs. 1; GKG § 48 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 5 1. Nimmt ein Anspruchsteller sowohl eine juristische Person als auch deren gesetzlichen Vertreter wegen eines […]
Eintrag lesenOLG Naumburg, Beschluss vom 10.02.2015 – 2 U 143/12
AktG § 247Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 247; GKG §§ 39, 63, 68 1. Werden im Rahmen einer Nichtigkeits- und AnfechtungsklageBitte wählen Sie ein Schlagwort:AnfechtungsklageNichtigkeits- und Anfechtungsklage mehrere Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH angegriffen, […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 29. Juli 2014 – II ZR 73/14
Es obliegt grundsätzlich dem Beschwerdeführer, darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang erstreben will, der die Wertgrenze von 20.000 € übersteigt (BGH, Beschluss vom […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 21. Mai 2013 – II ZR 110/12
1. Nach § ZPO § 269 Abs. ZPO § 269 Absatz 4 iVm Abs. ZPO § 269 Absatz 3 S. 1 ZPO ist auszusprechen, dass die Urteile der Vorinstanzen wirkungslos sind, soweit die Klägerin ihre Klage zurückgenommen hat. Insoweit trägt sie nach § ZPO § 269 Abs. ZPO § 269 Absatz 3 S. 2 ZPO die Kosten des Rechtsstreits, so dass die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen abzuändern sind.
2. Ist Streitgegenstand nur die Abberufung des Geschäftsführers und nicht auch zusätzlich die Beendigung des Geschäftsführer-Dienstverhältnisses, richtet sich der Wert der Beschwer ebenso wie der Streitwert gemäß § ZPO § 3 ZPO nach dem Interesse, die Lenkungs- und Leitungsmacht in der Hand zu behalten; dagegen ist, wenn Streitgegenstand auch oder ausschließlich die Beendigung des Dienstverhältnisses ist, entsprechend § ZPO § 9 ZPO das Dreieinhalbfache des Jahresbezugs zugrunde zu legen, wenn die Bezugszeit nicht wegen einer Befristung des Dienstverhältnisses geringer ist.
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 13.05.2013 – 14 U 12/13
GmbH I Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer zweigliedrigen GmbH I Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund
1. Zu den Anforderungen an die Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer zweigliedrigen GmbH aus wichtigem Grund.
2. Die Zustimmung des Minderheitsgesellschafters zu dem Beschlussantrag, den Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer der zweigliedrigen GmbH aus wichtigem Grund abzuberufen sowie aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft auszuschließen, kann treuwidrig und damit nichtig sein, wenn der jeweils erforderliche wichtige Grund fehlt.
3. Sind alle zu einem Beschlussantrag in der Gesellschafterversammlung der GmbH abgegebenen Stimmen nichtig, ist eine Beschlussfeststellung dahin, dass der Antrag abgelehnt worden ist, nicht mit der Anfechtungsklage zu beseitigen.
4. Zu den Voraussetzungen der Ausschließung eines Gesellschafters aus einer personalistisch strukturierten, zweigliedrigen GmbH aus wichtigem Grund.
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