§ 38 GmbHG, § 46 Nr 5 GmbHG, § 117 HGB, § 127 HGB, § 242 BGB Nimmt der an einer als Betriebsgesellschaft fungierenden GmbH zu 51% beteiligte Gesellschafter vergleichweise geringfügige Vorfälle zum Anlaß, die […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für strengere Anforderungen als nach § 38 Abs. 1 GmbHG mindestens sachlicher Grund
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.1993 – 6 U 43/92
Verstoß gegen die gesellschafterliche Treuepflicht durch Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Nimmt der an einer als Betriebsgesellschaft fungierenden GmbH zu 51% beteiligte Gesellschafter vergleichsweise geringfügige Vorfälle zum Anlaß, die Abberufung des Mitgesellschafter-Geschäftsführers, der eine Beteiligung von 49% hält, durch einen die Sache nach von ihm (dem Mehrheitsgesellschafter) allein gefaßten Beschluß der Gesellschafterversammlung durchzusetzen, mit dem Ziel den Gesellschafter-Geschäftsführer um seine berufliche Existenz zu bringen und ihn an den Rand der Gesellschaft zu drängen, verstößt er damit gegen seine gesellschafterliche Treuepflicht mit der Folge, daß die Abberufung unwirksam ist.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 5. Juni 1975 – II ZR 23/74
GmbH-Konzernrecht I Haftung des Mehrheitsgesellschafters für sorgfaltswidrige Weisungen an die Geschäftsführung
Hat der Mehrheitsgesellschafter einer Zweimann-GmbH, die satzungsmäßig die Geschäfte von Kommanditgesellschaften führt, die GmbH-Geschäftsführung dazu veranlaßt, zu Lasten dieser Gesellschaften nachteilige Geschäfte vorzunehmen, so kann der zugleich an den Kommanditgesellschaften unmittelbar beteiligte Minderheitsgesellschafter berechtigt sein, von jenem Schadensersatz – und zwar auf Leistung an die benachteiligten Gesellschaften – zu veranlagen; dasselbe kann gelten, wenn Tochtergesellschaften der Kommanditgesellschaften benachteiligt werden, in die sich die Leitungsmacht der GmbH fortsetzt.
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