Erhebliche Täuschung über die Verhältnisse des Unternehmens; Doktortitel
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Täuschung
OLG München, Urteil vom 03.12.2020 – 23 U 5742/19
1. Bei einem Unternehmensverkauf ist der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet, den Käufer auch ungefragt über konkrete Vorkommnisse zu informieren, die gewichtige Anzeichen für eine anhaltende Krise der Gesellschaft sind, z.B. erhebliche Zahlungsrückstände, mehrfache Mahnungen und Liquiditätsengpässe. In gleicher Weise muss er gegebenenfalls deutlich und unmissverständlich darüber aufzuklären, dass und in welcher Höhe die Gesellschaft bislang nur negative Ergebnisse erzielt hatte.
2. Eine in einer unwahren, irreführenden Angabe des Verkäufers eines Unternehmens (hier u.a. die Aussage, dass das Ganze jetzt „wieder erheblich ins Plus“ gehe, obwohl die Gesellschaft zuvor noch niemals ein positives Ergebnis erzielt hatte) liegende Täuschung entfällt nicht dadurch wieder, dass dem Käufer Geschäftsunterlagen übergeben werden, die ihrerseits kein klares, vollständiges Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zeichnen.
3. Ein vertraglich vereinbarter Haftungsausschluss betreffend Rechte und Ansprüche des Erwerbers wegen Mängeln erfasst grundsätzlich nicht die Haftung des Unternehmensverkäufers für schuldhafte Aufklärungspflichtverletzungen aus cic.
Eintrag lesenBAG, Urteil vom 12. April 2011 – 9 AZR 229/10
Haftung des Geschäftsführers I Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben
1. Hat eine GmbH keine Insolvenzsicherung für erarbeitete Wertguthaben aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen vorgenommen, so haftet der Geschäftsführer selbst dann nicht persönlich für Schäden, die den Arbeitnehmern durch die Nichterfüllung ihrer Wertguthaben wegen Insolvenz entstehen, wenn der zur Absicherung dieses Insolvenzrisikos verpflichtende § 7d SGB IV Anwendung findet.
2. In der Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen bezüglich der Insolvenzsicherung durch den Geschäftsführer auf Informationsveranstaltungen oder in sonstigen Mitteilungsmedien – auch gegenüber dem Betriebsrat – kann jedoch eine betrugsrelevante Täuschung vorliegen und damit eine persönliche Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB greifen.
Eintrag lesenBAG, Urteil vom 23. Februar 2010 – 9 AZR 44/09
§ 8a AltTZG 1996, § 823 BGB, § 13 GmbHG, § 7b SGB 4, § 7e SGB 4 § 8a Abs. 1 AltTZG aF verpflichtet den Arbeitgeber, Wertguthaben, die aufgrund einer Altersteilzeitvereinbarung aufgebaut werden, in […]
Eintrag lesenBAG, Urteil vom 21. November 2006 – 9 AZR 206/06
§ 164 BGB, § 278 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 826 BGB, § 14 StGB, § 263 StGB, § 266 StGB, § 266a StGB, § 9 OWiG, § 7d SGB 4, § 8a […]
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