GmbHG § 34 Die Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters ist auch bei Fehlen einer dahingehenden Satzungsbestimmung zulässig; sie setzt das Vorliegen eines in seiner Person liegenden wichtigen Grundes voraus, wobei bei einer Zweipersonen-GmbH eine Gesamtbewertung des Verhaltens […]
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