Für die rechtliche Beurteilung maßgeblich sind die Gesetze in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung (Art. 229 § 19 EGBGB). Dies gilt auch für das Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen vom 1.6.1909 (GSB). Anders als für […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Teilentzug Auftrag
BGH, Urteil vom 8. Januar 1990 – VI ZR 109/90
BauforderungssicherungsG (GSB) § 1 1. a) Der Schutzbereich des § 1 GSB erfaßt Leistungen, die einen unmittelbaren Beitrag zur Herstellung des Baues bilden, der in der Schaffung von Mehrwert seinen Ausdruck findet. Hierzu gehören auch die […]
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