Gesellschafterstreit I Einziehung von Geschäftsanteilen I wichtiger Grund I Beschlussmängelstreitigkeiten I Anfechtungsklage I Nichtigkeitsklage I Anfechtungsfrist I Teilnahmerecht I Versammlungsleiter
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Teilnahme an Gesellschafterversammlungen des ausscheidenden Gesellschafters
BGH, Urteil vom 30. November 2009 – II ZR 208/08 – umfassendes Wettbewerbsverbot
Ausübung von Mitgliedschaftsrechten nach erklärtem Austritt aus der Gesellschaft; Wirksamkeit eines im Gesellschaftsvertrag enthaltenen umfassenden Wettbewerbsverbots
1. Sieht die Satzung einer GmbH vor, dass der Austritt eines Gesellschafters der Umsetzung bedarf, behält ein Gesellschafter, der seinen Austritt aus der Gesellschaft erklärt hat, bis zu der erforderlichen Umsetzung seine Gesellschafterstellung. Er darf jedoch seine Mitgliedschaftsrechte nur noch insoweit ausüben, als sein Interesse am Erhalt der ihm zustehenden Abfindung betroffen ist (Fortführung von BGH, 26. Oktober 1983, II ZR 87/83, BGHZ 88, 320); seine Mitgliedschaftspflichten sind entsprechend reduziert.
2. Ein an einen Gesellschafter gerichtetes umfassendes Wettbewerbsverbot in dem Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist im Lichte von Art. 12 Abs. 1 GG einschränkend in dem Sinne auszulegen, dass es nur bis zum – wirksamen – Austritt aus der Gesellschaft bzw. bis zur Erklärung der Gesellschaft, sich gegen den ohne Vorhandensein eines wichtigen Grundes erklärten Austritt des Gesellschafters nicht wenden zu wollen, Gültigkeit beansprucht. Die Weitergeltung des Wettbewerbsverbots über diesen Zeitpunkt hinaus käme einem gegen § 138 BGB i.V.m. Art. 12 GG verstoßenden Berufsverbot gleich.
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 21.05.1996 – 3 U 130/95
§ 30 GmbHG, § 34 GmbHG, § 183 S 1 Halbs 2 BGB 1. Der Austritt eines GmbH-Gesellschafters aus der GmbH mit Zustimmung der GesellschafterversammlungBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschafterversammlungZustimmungZustimmung der Gesellschafterversammlung ist auch ohne Vorliegen […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 15. April 1986 – KVR 1/85 – zulässige Wettbewerbsverbote
(Kartellverwaltungsverfahren gegen Genossenschaft: notwendig Beteiligte; unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde; zulässige Wettbewerbsverbote; Einschränkung des Wettbewerbsverbots hinsichtlich des gleichzeitigen Betriebs von Taxen und Mietwagen auf Mißbrauchstatbestand
Taxigenossenschaft
1. An einem Kartellverwaltungsverfahren, das sich gegen eine eingetragene Genossenschaft richtet, sind deren Mitglieder nicht notwendig beteiligt.
2. Im Rechtsbeschwerdeverfahren gemäß den WettbewG §§ 73 ff ist analog ZPO § 556 die unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde zulässig.
3. Die Satzung einer Genossenschaft darf den Mitgliedern nur insoweit Wettbewerbsverbote auferlegen, als diese zur Sicherung des Zwecks oder der Funktionsfähigkeit der Genossenschaft erforderlich sind.
4. Den Mitgliedern einer Taxigenossenschaft darf der gleichzeitige Betrieb von Mietwagen nicht generell verboten werden.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Oktober 1983 – II ZR 80/83
a) In die Satzung einer GmbH kann die Befugnis der Kündigung des Gesellschaftsverhältnis auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgenommen werden. b) Solange ein Gesellschafter der Gesellschaft gegenüber als solcher ausgewiesen bleibt, ist sie […]
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