ZPO § 1066; BGB § 2227 Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers können in einer letztwilligen Verfügung nicht einseitig durch den Erblasser unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit einem Schiedsgericht zugewiesen werden.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Testamentsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 – II ZB 17/14
Das Registergericht darf die Aufnahme einer mit einem Testamentsvollstreckervermerk versehenen Gesellschafterliste ablehnen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Mai.2014 – II ZR 250/12
BGB §§ 2205, 2211, 2212, 2216; GmbHG § 47 Abs. 4, § 50; HGB § 119 a) Die Ausübung der Gesellschafterbefugnisse einschließlich des Stimmrechts und der gerichtlichen Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von Gesellschafterbeschlüssen obliegt bei Anordnung […]
Eintrag lesenKG, Beschluss vom 08.03.2012 – 1 W 561/11
BGB § 2227; FamFG § 81 1. Das Amt des Testamentsvollstreckers endet von selbst mit der Ausführung der Aufgaben, die ihm der Erblasser zugewiesen hat, ohne dass es einer Aufhebung der Testamentsvollstreckung oder einer Entlassung […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 – II ZB 15/11
HGB §§ 106, 177; BGB § 2209 a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich eine Testamentsvollstreckung auf einen Kommanditanteil beziehen, sofern die übrigen Gesellschafter einverstanden sind oder der Gesellschaftsvertrag es vorsieht (BGH, Beschluss vom 3. […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 15.11.2011 – 31 Wx 274/11
GmbHG § 40 Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die einen Testamentsvollstreckervermerk enthält. Eine Gesellschafterliste, die nicht den Anforderungen des § 40 Abs. 1, Abs. 2 GmbHG entspricht, hat das Registergericht zurückzuweisen (OLG MünchenBitte wählen […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 20. September 2011 – II ZB 17/10
Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils unter einer aufschiebenden Bedingung: Zurückweisung einer eine Veränderung nur ankündigenden Gesellschafterliste durch das Registergericht; gutgläubiger Erwerb eines aufschiebend bedingt abgetretenen Geschäftsanteils vor Bedingungseintritt
1. Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die entgegen § 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GmbHG keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung ausweist, sondern solche nur ankündigt.
2. Ein aufschiebend bedingt abgetretener Geschäftsanteil kann nicht nach § 161 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 16 Abs. 3 GmbHG vor Bedingungseintritt von einem Zweiterwerber gutgläubig erworben werden.
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Urteil vom 08.03.2010 – 12 U 2235/09
§ 2197 BGB, § 2203 BGB, § 2204 BGB, § 2208 Abs 1 S 2 BGB, § 2209 BGB, § 2212 BGB, § 2224 BGB, § 2225 BGB, § 2227 BGB, § 2361 BGB, § […]
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