HGB §§ 105, 161; BGB §§ 666, 675, 705, 716 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen Gesellschaftern einer Publikums-GbR gegen diese nach § 716 Abs. 1 BGB Ansprüche auf Mitteilung von Namen und Anschriften […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Treu und Glauben
BGH, Urteil vom 12. November 2008 – VIII ZR 170/07
§ 179 Abs 1 BGB, § 179 Abs 3 S 1 BGB, § 242 BGB 1. Auch wenn ein vollmachtloser Vertreter im Namen eines nicht existierenden Rechtsträgers handelt, ist seine Haftung nach § 179 Abs. […]
Eintrag lesenKG, Urteil vom 04.12.2007 – 7 U 77/07
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Durchgriffshaftung von GmbH Gesellschaftern, nach denen deren persönliche Haftung in Betracht kommt, wenn die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise verschleiert worden ist
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. November 2005 – II ZR 178/03
§ 13 Abs 2 GmbHG, § 128 HGB, § 129 HGB, § 93 InsO, § 178 Abs 1 InsO, § 178 Abs 3 InsO, § 286 ZPO a) Der Insolvenzverwalter des Vermögens einer GmbH ist […]
Eintrag lesenOLG Zweibrücken, Urteil vom 08.06.1999 – 8 U 138/98
§ 242 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 38 Abs 2 GmbHG 1. Sind die Geschäftsführerstellung und das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis durch vertragliche Vereinbarung miteinander verkoppelt, führt der Verlust der körperschaftlichen Geschäftsführerstellung durch Abberufung aus […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. Juli 1991 – II ZR 180/90
Persönliche Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus Verhandlungsverschulden oder aus unerlaubter Handlung wegen Verletzung einer Offenbarungspflicht der Gesellschaft
1. Zur Frage
a) der Haftung des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH aus culpa in contrahendo wegen wirtschaftlichen Eigeninteresses oder Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens bei Vertragsverhandlungen, die er für die Gesellschaft führt,
b) der Verpflichtung des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH, die Vermögenslage der Gesellschaft bei Verhandlungen über Abschluß oder Fortführung von Verträgen zu offenbaren, und seiner Haftung nach BGB § 826, wenn er diese Offenbarungspflicht verletzt.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. September 1985 – II ZR 275/84
Autokran
1. Gesellschafter einer GmbH, die das Gesellschaftsvermögen mit ihrem Privatvermögen vermischt haben und deshalb haften, können entsprechend HGB § 129 Abs 1 dem Gesellschaftsgläubiger Einwendungen, die nicht in ihrer Person begründet sind, nur entgegenhalten, soweit die GmbH das (noch) könnte.
2. Bei Vermögenslosigkeit einer abhängigen GmbH kommt eine Ausfallhaftung des herrschenden Konzernunternehmens in entsprechender Anwendung AktG § 303, AktG § 322 Abs 2, AktG § 322 Abs 3 in Betracht, wenn dieses die Geschäfte der abhängigen GmbH dauernd und umfassend selbst geführt hat und nicht dartun kann, daß der pflichtgemäß handelnde Geschäftsführer einer selbständigen GmbH die Geschäfte ebenso geführt hätte.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. Mai 1980 – II ZR 225/78
§ 13 GmbHG a) Wenn der Alleingesellschafter einer GmbH bei seinem Geschäftspartner den Eindruck unbeschränkter persönlicher Haftung hervorgerufen hat, ist ein Haftungsdurchgriff auf den Gesellschafter nach Treu und Glauben denkbar. b) ein Rechtsmissbrauch der juristischen […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Juli 1979 – II ZR 118/77
§ 92 AktG vom 06.09.1965, § 93 AktG vom 06.09.1965, § 116 AktG vom 06.09.1965, § 7 VglO, § 82 VglO, § 823 BGB, § 826 BGB 1. Die Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 3. November 1976 – I ZR 156/74
1. Zur Frage der Übernahme einer Haftung für Verbindlichkeiten einer GmbH durch deren Gesellschafter.
2. Die Gründung einer GmbH durch einen Treuhänder der Gesellschafter rechtfertigt nicht eine Durchgriffshaftung der Gesellschafter. Die Treugeber müssen sich dann nur gefallen lassen, vermögensrechtlich wie Gesellschafter behandelt zu werden. Eine eigene persönliche Haftung der Treugeber für Verbindlichkeiten der Gesellschaft wird dadurch noch nicht begründet.
3. Auch der Vertreter, der die Vertragsverhandlungen geführt und hierbei die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Vertragsgegners schuldhaft verletzt hat, ist diesem zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er am Zustandekommen des Vertrags selbst stark interessiert war und ihm vom Vertragsgegner ein besonderes persönliches Vertrauen entgegengebracht wurde.
4. Diese Grundsätze sind auch auf andere Fälle einer Einschaltung Dritter bei Vertragsverhandlungen anwendbar.
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