§ 280 Abs 1 BGB, § 705 BGB, § 728 Abs 1 S 1 BGB Stellt der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts Insolvenzantrag gegen die Gesellschaft und wird durch […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Treuepflicht zwischen Gesellschafter und GmbH
BGH, Urteil vom 21. Juni 1999 – II ZR 47/98
GmbHG §§ 31, 43, 46; BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823; StGB § 266 a) Ein Gesellschafterbeschluss, Ersatzansprüche gegen den (ehemaligen) Geschäftsführer einer GmbH geltend zu machen (§ 46 Nr. 8 GmbHG), […]
Eintrag lesenNiedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.01.1998 – VI 117/93 – Geschäftschancenlehre
Treupflichtverstoß eines ehemaligen Gesellschafters
Die Treupflicht eines Gesellschafters verbietet es ihm, Geschäfte an sich zu ziehen, die in den Geschäftsbereich der Gesellschaft fallen. Der Gesellschafter verletzt auch dann seine Treupflicht, wenn er seine Kenntnisse aus der Gesellschafterstellung ausnutzt, um eine Forderung gegen die Gesellschaft zu einem Bruchteil des Nennbetrages zu erwerben. In Höhe des Differenzbetrages zwischen Kaufpreis und Nennbetrag der Forderung steht der Gesellschaft ein Schadensersatzanspruch zu. Macht die Gesellschaft diesen Anspruch nicht geltend, führt der Verzicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. September 1994 – II ZR 248/92
AktG § 130 a) Wird auf Veranlassung der Verwaltung der Verlauf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft durch ein stenografisches Wortprotokoll oder eine Tonbandaufnahme aufgezeichnet, kann der Aktionär von der Gesellschaft gegen Erstattung der Selbstkosten eine Abschrift […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.1993 – 6 U 43/92
Verstoß gegen die gesellschafterliche Treuepflicht durch Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Nimmt der an einer als Betriebsgesellschaft fungierenden GmbH zu 51% beteiligte Gesellschafter vergleichsweise geringfügige Vorfälle zum Anlaß, die Abberufung des Mitgesellschafter-Geschäftsführers, der eine Beteiligung von 49% hält, durch einen die Sache nach von ihm (dem Mehrheitsgesellschafter) allein gefaßten Beschluß der Gesellschafterversammlung durchzusetzen, mit dem Ziel den Gesellschafter-Geschäftsführer um seine berufliche Existenz zu bringen und ihn an den Rand der Gesellschaft zu drängen, verstößt er damit gegen seine gesellschafterliche Treuepflicht mit der Folge, daß die Abberufung unwirksam ist.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 28. September 1992 – II ZR 299/91
GmbHG § 43; BGB § 687 a) Eine Haftung des weisungsberechtigten wirtschaftlichen Alleingesellschafters einer Strohmanngründung für Geschäftshandlungen, die er während seiner Alleinstellung für die GmbH vorgenommen hat, aus den Gesichtspunkten der angemaßten Eigengeschäftsführung (§ 687 […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. November 1990 – II ZR 88/89
Möglichkeit der Wiederbestellung eines aus wichtigem Grund abberufenen Geschäftsführers einer GmbH
Die durch die Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze der gesellschaftlichen Treuepflicht bei der Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund gelten ebenso bei der Bestellung eines Geschäftsführers (Fortführung BGH, 1987-11-09, II ZR 100/87, WM IV 1988, 23).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 08. Mai 1989 – II ZR 229/88 – Treuepflichtverletzung
Treupflichtverletzung des Kommanditisten durch Eigenerwerb eines für die Gesellschaft in Aussicht genommenen Grundstücks
Ein Kommanditist, der im Einverständnis mit seinem einzigen (persönlich haftenden) Mitgesellschafter im Namen der Gesellschaft Verhandlungen über den Kauf eines Grundstücks geführt hat, verletzt seine Treuepflicht, wenn er ohne Zustimmung des anderen Gesellschafters das Grundstück für seine eigenen Zwecke erwirbt.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 27. Juni 1988 – II ZR 143/87
§ 13 GmbHG, § 125 BGB, § 242 BGB, § 313 BGB Der Gesellschafter einer GmbH, der mit dieser im Rahmen eines Drittgeschäfts einen Vorvertrag über den Verkauf eines Grundstücks an sie geschlossen hat, ist auf Grund seiner […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. Februar 1988 – II ZR 75/87
Aktiengesellschaft: Anfechtung des Auflösungsbeschlusses I Treupflicht der Aktionäre untereinander
1. Es ist den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft gestattet, mit der nach Gesetz und Satzung vorgesehenen Mehrheit den Gesellschaftsvertrag zu beenden und damit zugleich die im Zuge der Vereinbarung über den Gesellschaftszweck geschaffenen Rechte der Minderheit zu beseitigen. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Ausübung dieses Rechts rechtsmißbräuchlich sein kann, bedarf der Prüfung im Einzelfall, kann aber nicht dazu führen, Liquidationsbeschlüsse einer allgemeinen Inhaltskontrolle zu unterziehen.
2. Entgegen der bisherigen Auffassung des Senats, daß es keine über die allgemeinen Rechtsgrundsätze der BGB §§ 226, 242 und 826 hinausgehende Treupflicht der Aktionäre untereinander gibt (vgl BGH, 1955-10-27, II ZR 310/53, BGHZ 18, 350 und BGH, 1976-02-16, II ZR 61/74, JZ 1976, 561) ist mit dem neueren Schrifttum anzuerkennen, daß auch das Verhältnis der Mitglieder, durch Einflußnahme auf die Geschäftsführung die gesellschaftsbezogenen Interessen der Mitgesellschafter zu beeinträchtigen, so daß auch hier als Gegengewicht die gesellschaftsrechtliche Pflicht zu fordern ist, auf diese Interessen Rücksicht zu nehmen. Es kann ferner nicht verkannt werden, daß auch eine AG ähnlich einer GmbH organisatorisch ausgestaltet sein und daher einer Personengesellschaft nahekommen kann.
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