AktG §§ 57, 62 a) Ein Anspruch gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG besteht jedenfalls in Fällen einer nach § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG unzulässigen Einlagenrückgewähr (BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Treugeber
BGH, Urteil vom 19. März 2001 – II ZR 249/99
GmbHG § 11 a) Handelnder im Sinne von § 11 Abs. 2 GmbHG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur derjenige, der als Geschäftsführer oder wie ein Geschäftsführer rechtsgeschäftliche Erklärungen für die mit der […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 3. November 1976 – I ZR 156/74
1. Zur Frage der Übernahme einer Haftung für Verbindlichkeiten einer GmbH durch deren Gesellschafter.
2. Die Gründung einer GmbH durch einen Treuhänder der Gesellschafter rechtfertigt nicht eine Durchgriffshaftung der Gesellschafter. Die Treugeber müssen sich dann nur gefallen lassen, vermögensrechtlich wie Gesellschafter behandelt zu werden. Eine eigene persönliche Haftung der Treugeber für Verbindlichkeiten der Gesellschaft wird dadurch noch nicht begründet.
3. Auch der Vertreter, der die Vertragsverhandlungen geführt und hierbei die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Vertragsgegners schuldhaft verletzt hat, ist diesem zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er am Zustandekommen des Vertrags selbst stark interessiert war und ihm vom Vertragsgegner ein besonderes persönliches Vertrauen entgegengebracht wurde.
4. Diese Grundsätze sind auch auf andere Fälle einer Einschaltung Dritter bei Vertragsverhandlungen anwendbar.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Mai 1974 – VI ZR 8/73
Der alleinige Gesellschafter einer GmbH haftet für die Gesellschaftsschulden mit, falls die Verwendung der Rechtsfigur der juristischen Person dem Zweck der Rechtsordnung widerspricht. Die Aufhebung des Grunsatzes der getrennten Haftung tritt unter dem Gesichtspunkt von […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. November 1956 – II ZR 156/55
§ 13 GmbHG Es ist grundsätzlich ausgeschlossen, dass der oder die Gesellschafter einer GmbH den Gläubigern der GmbH für die Schulden der GmbH haften. Es ist auch grundsätzlich ausgeschlossen, dass die Gesellschaft den Gläubigern des […]
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