Anfechtungsklage gegen Zwei-Mann-GmbH I Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
1. Die Anfechtungsklage gegen einen Gesellschafterbeschluß kann auch in der Zwei-Mann-GmbH gegen die Gesellschaft als Beklagte gerichtet werden.
2. Fälscht ein Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen seiner Tätigkeit Abrechnungsbelege, so setzt er damit einen wichtigen Grund für seine Abberufung nach GmbHG § 38 Abs 2, selbst wenn ein konkreter Vermögensschaden der GmbH nicht nachzuweisen ist.
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