§ 631 Abs 1 BGB, § 634 Nr 4 BGB 1. Verpflichtet sich der Steuerberater zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens, handelt es sich um einen Werkvertrag (§ 631 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 1. […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Übergabe Unterlagen
BGH, Urteil vom 27. März 2012 – II ZR 171/10
GmbHG § 64 a. F. a) Eine GmbH ist zahlungsunfähig, wenn sie nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 InsO). Kann sie sich innerhalb von drei Wochen […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. September 2011 – II ZR 234/09
Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft Fehlerhafte Festsetzung einer untauglichen Sacheinlage Sorgfaltsanforderung an nicht sachkundiges Vorstandsmitglied; erhöhter Sorgfaltsmaßstab bei als Rechtsanwalt tätigem Aufsichtsratsmitglied
1. Eigene Aktien der Gesellschaft können nicht als Sacheinlage eingebracht werden. Der Verzicht auf den Anspruch auf Rückerstattung von darlehensweise an die Gesellschaft überlassenen Aktien steht dem Einbringen als Sacheinlage jedenfalls dann gleich, wenn er in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Darlehensgewährung vereinbart wurde.
2. Der organschaftliche Vertreter einer Gesellschaft, der selbst nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt, kann den strengen Anforderungen an eine ihm obliegende Prüfung der Rechtslage und an die Beachtung von Gesetz und Rechtsprechung nur genügen, wenn er sich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärende Frage fachlich qualifizierten Berufsträger beraten lässt und den erteilten Rechtsrat einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzieht.
3. Das Aufsichtsratsmitglied, das über beruflich erworbene Spezialkenntnisse verfügt, unterliegt, soweit sein Spezialgebiet betroffen ist, einem erhöhten Sorgfaltsmaßstab.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Mai 2007 – II ZR 48/06
AktG §§ 92; 93; GmbHG § 64 a) Ein organschaftlicher Vertreter, der bei Insolvenzreife der Gesellschaft den sozial- oder steuerrechtlichen Normbefehlen folgend Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung oder Lohnsteuer abführt, handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen und […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 28.10.1997 – 12 U 83/97
§ 32a GmbHG, § 64 Abs 1 GmbHG, § 823 Abs 2 BGB Einem GmbH-Geschäftsführer ist eine schuldhafte Verletzung der Konkursantragspflicht jedenfalls dann nicht vorzuwerfen, wenn ihm der Steuerberater der GmbH erklärt hat, mit Rücksicht […]
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