Klagen im Zusammenhang mit der Abberufung von Geschäftsführern und der Beendigung des Anstellungsvertrages … Verhältnis von Organstellung und AnstellungsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:AnstellungsvertragVerhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag … Trennungstheorie … Trennungsgrundsatz … 1. Möglichkeiten der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Unberechtigte Amtsniederlegung
LG München I, Urteil vom 15.09.2017 – 5 HK O 21026/16
Kündigung des Dienstvertrages mit einem AG-Vorstand I Wirksamkeit der Kündigung wegen unberechtigter Amtsniederlegung I Amtsniederlegung wegen länger zurückliegender Vorgänge und/oder wegen der Bestellung eines neuen Vorstands
1. Eine unberechtigte Niederlegung des Amtes als Vorstand einer AG kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Vorstandsdienstvertrags bedeuten.
2. Auf im Zeitpunkt der Amtsniederlegung länger zurückliegende Vorgänge – hier mindestens acht Monate – kann ein die Amtsniederlegung rechtfertigendes Fehlverhalten des Aufsichtsrats nicht gestützt werden.
3. Die Amtsniederlegung kann angesichts der Aufgabenverteilung innerhalb einer AG nicht damit begründet werden, das Vorstandsmitglied halte einen Kandidaten für das Amt des Vorstands für besser geeignet als den vom Aufsichtsrat dann tatsächlich bestellten neuen Vorstand.
Eintrag lesenOLG Bamberg, Beschluss vom 17. 07.2017 – 5 W 51/17
§ 6 GmbHG, § 12 GmbHG, § 35 GmbHG, § 38 GmbHG 1. Soweit in der Satzung nichts anderes geregelt, kann der Geschäftsführer einer UG/GmbH grundsätzlich sein Amt auch ohne wichtigen Grund mit körperschaftsrechtlicher Wirkung […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juni 2015 – I-25 Wx 18/15
§ 38 GmbHG, § 39 Abs 1 GmbHG, § 78 GmbHG, § 242 BGB 1. Die Niederlegung des Amtes des Geschäftsführers einer GmbH ist im Grundsatz selbst dann wirksam, wenn objektiv kein wichtiger Grund vorliegt. […]
Eintrag lesenOLG Dresden, Beschluss vom 18.12.2014 – 5 W 1326/14
Verfahrensaussetzung: Verlust der Prozessfähigkeit einer GmbH durch Abberufung des unter rechtlicher Betreuung stehenden Alleingesellschafter-Geschäftsführers
Die Rechtsprechung, wonach es regelmäßig wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam ist, wenn sich der alleinige Gesellschafter einer GmbH seinen Pflichten als Geschäftsführer durch Beendigung seiner Tätigkeit entzieht, ohne einen neuen Geschäftsführer zu bestellen (vergleiche OLG München, 16. März 2011, 31 Wx 64/11, NJW-RR 2011, 773), lässt sich nicht ohne Weiteres auf den Fall übertragen, in welchem der Gesellschafter bei seiner Abberufung als Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung von seinem Betreuer vertreten wird.
Eintrag lesenOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.11.2014 – 20 W 317/11
GmbhG §§ 35 Abs 1 S 2, 39 Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH auch nach vorheriger Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und trotz Einführung von § 35 Abs. […]
Eintrag lesenOLG Celle, Urteil vom 04.02.2004 – 9 U 203/03
GmbH I Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags bei unbegründeter Amtsniederlegung des Geschäftsführers
1. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB für die Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrages liegt vor, wenn sich der Geschäftsführer durch eine zwar wirksame, aber als unberechtigt zu qualifizierende Amtsniederlegung der Möglichkeit begibt, die Geschäftsführeraufgaben gerade im Außenverhältnis für die Gesellschaft wahrzunehmen und damit deren rechtsgeschäftlichen Handlungsbereich in für diese unzumutbarer Weise verengt. Eine solche Amtsniederlegung ist auch dann als unberechtigt zu qualifizieren, wenn der Geschäftsführer infolge der Umsetzung an ihn gerichteter Weisungen der Gesellschafterversammlung eine für die Gesellschaft negative Entwicklung befürchtet und sogar mit einem drohenden Zusammenbruch des Unternehmens rechnet; auch in solchen Fällen bleibt der Geschäftsführer seiner Aufgabe verpflichtet, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns alles zu tun, was die Interessen der Gesellschaft erfordern, und zugleich die an sein Amt geknüpften öffentlich-rechtlichen Pflichten zu erfüllen.
2. Die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages mit dem Geschäftsführer ist auch dann berechtigt, wenn dieser durch seine Weigerung, einen ihn bindenden Beschluss der Gesellschafterversammlung umzusetzen, zum Ausdruck bringt, dass er mit deren Geschäftspolitik nicht mehr übereinstimmt und damit letztlich die Vollziehung des ihm übergeordneten Willens der Gesellschafterversammlung blockiert, sodass die Gesellschaft davon ausgehen muss, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer in verantwortlicher Position nicht mehr möglich sein wird. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft die von ihr in Aussicht genommenen Maßnahmen durch andere Organe durchsetzen kann, weil sie aufgrund des Verhaltens des Geschäftsführers damit rechnen muss, dass dieser die Vorstellungen der Gesellschafterversammlung nur „halbherzig“ – möglicherweise auch nur nach entsprechender konkreter Weisung im Einzelfall – umsetzen wird; der Gesellschaft ist es nicht zumutbar, dieses Risiko ständig vor Augen zu haben, da sie auf die Loyalität ihres Geschäftsführers vertrauen können muss.
Eintrag lesenOLG Celle, Urteil vom 31.08.1994 – 9 U 118/93
Kündigung des Anstellungsvertrages mit einem GmbH-Geschäftsführer und Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach Niederlegung des Geschäftsführeramtes
1. Sind in einer GmbH mehrere Geschäftsführer vorhanden, ist die Kündigung des Anstellungsvertrages eines der Mitgeschäftsführer grundsätzlich von einem der übrigen Geschäftsführer zu erklären. Die Gesellschafterversammlung kann aber auch eine andere Person beauftragen, die Kündigung auszusprechen.
2. ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers liegt regelmäßig vor, wenn der Geschäftsführer unberechtigterweise sein Amt niederlegt. Ausnahmsweise ist aber eine andere Beurteilung geboten, wenn mit dem betreffenden Geschäftsführer bereits ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, nach dem das Vertragsverhältnis ohnehin in einigen Monaten endet, wenn die GmbH selbst eine vorzeitige Abberufung des Geschäftsführers in Erwägung gezogen hat und dem Geschäftsführer schon weitere Mitgeschäftsführer zur Seite gestellt hat, die ihn kontrollieren und seine Befugnisse einschränken sollen. Unter diesen Umständen kann eine Amtsniederlegung seitens des betroffenen Geschäftsführers nicht als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung angesehen werden.
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 26.05.1994 – 6 U 455/91
§ 43 GmbHG, § 46 GmbHG, § 50 GmbHG, § 823 BGB, § 826 BGB, § 840 BGB 1. Der drohende Zusammenbruch einer GmbH gibt dem Geschäftsführer kein Recht, sein Amt niederzulegen; wird die GmbH […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Juli 1980 – II ZR 161/79
Die aus wichtigen Gründen erklärte Amtsniederlegung eines Geschäftsführers ist, auch wenn über die objektive Berechtigung dieser Gründe gestritten wird, sofort wirksam, unbeschadet einer etwaigen Haftung wegen Verletzung des Anstellungsvertrages.
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