Klagen im Zusammenhang mit der Abberufung von Geschäftsführern und der Beendigung des Anstellungsvertrages … Verhältnis von Organstellung und AnstellungsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:AnstellungsvertragVerhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag … Trennungstheorie … Trennungsgrundsatz … 1. Möglichkeiten der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung
OLG Dresden, Beschluss vom 18.12.2014 – 5 W 1326/14
Verfahrensaussetzung: Verlust der Prozessfähigkeit einer GmbH durch Abberufung des unter rechtlicher Betreuung stehenden Alleingesellschafter-Geschäftsführers
Die Rechtsprechung, wonach es regelmäßig wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam ist, wenn sich der alleinige Gesellschafter einer GmbH seinen Pflichten als Geschäftsführer durch Beendigung seiner Tätigkeit entzieht, ohne einen neuen Geschäftsführer zu bestellen (vergleiche OLG München, 16. März 2011, 31 Wx 64/11, NJW-RR 2011, 773), lässt sich nicht ohne Weiteres auf den Fall übertragen, in welchem der Gesellschafter bei seiner Abberufung als Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung von seinem Betreuer vertreten wird.
Eintrag lesenOLG Zweibrücken, Urteil vom 05.06.2003 – 4 U 117/02
Abberufung eines GmbH-Mitgesellschafters als Geschäftsführer I Dauerhafte Erkrankung als sachlicher Grund für die Abberufung I Nachschieben von Abberufungsgründen in der Berufungsinstanz
1. Für die Wirksamkeit eines mehrheitlich gefassten Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer GmbH über die Abberufung eines Mitgesellschafters als (Mit-)Geschäftsführer reicht es aus, dass ein sachlicher Grund vorliegt, der einen verständigen Entscheidungsträger zur Abberufung veranlassen würde.
2. Zwar können sich Beschränkungen der freien Abberufbarkeit aus den unter den Gesellschaftern bestehenden Treuebindungen ergeben, auch wenn die Satzung dies nicht ausdrücklich vorsieht, wenn der abzuberufende Geschäftsführer auch (Mit-)Gesellschafter ist. Dies bedeutet aber nicht, dass die Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes gesteigert werden.
3. Ein sachlicher Grund für die Abberufung eines Mitgesellschafters als (Mit-)Geschäftsführer und die Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages liegt vor, wenn dieser dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt ist und deshalb zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung nicht mehr in der Lage ist.
4. Abberufungsgründe, die im Zeitpunkt der Abberufungsentscheidung bereits vorgelegen haben, dürfen auch (in der Berufungsinstanz des Beschlussanfechtungsverfahrens) nachgeschoben werden, wenn insoweit ein weiterer Gesellschafterbeschluss erfolgt ist.
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