Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen unterlassener Offenbarung der Zahlungsunfähigkeit der GmbH und wegen Verlagerung des Verlustrisikos auf die Geschäftsgläubiger
1. Zur Frage der persönlichen Haftung eines GmbH-Geschäftsführers
a) wegen unterlassener Offenbarung der schlechten Vermögenslage der Gesellschaft,
b) wegen einer Geschäftsorganisation und Preiskalkulation, die das damit verbundene Verlustrisiko faktisch einseitig auf die Gesellschaftsgläubiger verlagert.
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