GmbHG §§ 5, 16, 40, 47 ff.; AktG §§ 241, 246; ZPO § 167 1. Für die Wahrung der Anfechtungsfrist ist die rechtzeitige Einreichung der Klageschrift bei Gericht nicht ausreichend; erforderlich ist vielmehr die Zustellung der Klageschrift an […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Unterbilanz
BGH, Urteil vom 5. April 2011 – II ZR 263/08
1. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.
2. Der Versammlungsleiter darf – auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen – über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.
3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind.
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2011 – 2 U 330/06
GmbHG §§ 30, 31, 41; InsO § 19; BGB §§ 488 Abs. 1 Satz 2, 812 Abs. 1 1. Für den von der Gesellschaft bzw. deren Insolvenzverwalter geltend gemachten Primäranspruch wegen angeblich unzulässiger Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen (§§ 30, 31 GmbHG) kommt […]
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 30.11.2010 – 6 U 124/09
GmbHG §§ 34, 30 I; AktG § 243; GWB § 1 1. Bei der Zwangseinziehung eines Geschäftsanteils als das äußerste Mittel zur Ausschließung eines Gesellschafters bedarf es einer umfassenden Prüfung aller Umstände des Einzelfalls und einer Gesamtabwägung der […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. März 2010 – II ZR 12/08
ADCOCOM GmbHG §§ 19, 30, 31, 56; EGGmbHG § 3 a) Die in § 3 Abs. 4 EGGmbHG angeordnete rückwirkende Anwendung von § 19 Abs. 4 GmbHG i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 11.03.2010 – 23 U 2814/09
GmbHG §§ 8, 13, 16 1. Unterbleibt – entgegen der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 7. Juli 2003, II ZB 4/02, BGHZ 155, 318 = ZIP 2003, 1698) – die Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer […]
Eintrag lesenSchleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 11.02.2010 – 5 U 60/09
GmbHG § 64; InsO § 19 1. Eine Überschuldung i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO liegt vor, wenn durch das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr gedeckt sind. Bei der Bewertung des schuldnerischen […]
Eintrag lesenKG, Urteil vom 07.12.2009 – 23 U 24/09
GmbHG § 9a Eine Unterbilanzhaftung wegen unterlassener Offenlegung der „wirtschaftlichen Neugründung“ einer Vorrats-GmbH kommt nicht in Betracht, wenn das statutarische Stammkapital der Gesellschaft vollständig eingezahlt und bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch unverbraucht vorhanden ist (Abgrenzung […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 2. März 2009 – II ZR 264/07
Liquidation der GmbH I Aus steuerlichen Gründen gewählte Vertragsgestaltung als Scheingeschäft I Feststellung des Jahresabschlusses als deklaratorisches Schuldanerkenntnis I Rückerstattungsanspruch bei Gesellschaftsvermögensverteilung unter Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot I vertraglicher Rückgewähranspruch bei Vorabausschüttungen
1. Wählen die Vertragsparteien eine bestimmte zivilrechtliche Rechtsgestaltung lediglich aus steuerlichen Gründen, fehlt es in der Regel nicht am erforderlichen Rechtsbindungswillen, weil die steuerliche Anerkennung ein gültiges, ernstlich gewolltes Rechtsgeschäft voraussetzt. Erweist sich die gewählte Vertragsgestaltung nachträglich als zivilrechtlich nachteilig, begründet das nicht den Einwand des Scheingeschäfts.
2. Die Feststellung des Jahresabschlusses hat – nicht anders als bei der Personengesellschaft (vgl. dazu: BGH, 29. März 1996, II ZR 263/94, BGHZ 132, 263, 266) – auch bei der GmbH die Bedeutung einer Verbindlicherklärung der Bilanz jedenfalls im Verhältnis der Gesellschafter zur Gesellschaft und auch untereinander. Typischer Inhalt einer solchen korporativen Abrede ist auch der Ausschluss bekannter oder mindestens für möglich gehaltener Einwendungen gegenüber bilanzierten Gesellschafterverbindlichkeiten im Sinne eines deklaratorischen Anerkenntnisses.
3. Eine gegen das in § 73 Abs. 1, 2 GmbHG normierte zwingende Kapitalerhaltungsgebot in der Liquidation verstoßende Verteilung von Gesellschaftsvermögen hat einen Rückerstattungsanspruch der GmbH gegen die Gesellschafter analog § 31 GmbHG zur Folge, der nicht die Entstehung einer Unterbilanz als Folge der Auszahlung voraussetzt.
4. Vorabausschüttungen auf einen erwarteten Liquidationserlös stehen unter dem stillschweigenden Vorbehalt, dass auf die Empfänger nach der abschließenden Liquidationsbilanz ein entsprechender Erlös entfällt. Soweit ein Liquidationserlös nicht vorhanden ist, besteht aufgrund stillschweigender Abrede ein vertraglicher Rückgewähranspruch der GmbH auf Rückzahlung der Vorabausschüttung.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 8. Dezember 2008 – II ZR 263/07
GmbH I Satzungsregelung über den sofortigen Verlust der Gesellschafterstellung im Falle des Ausschlusses I Nichtigkeit eines Beschlusses über die Einziehung eines Gesellschaftsanteils
1. Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung – also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung – verliert (BGH, 25. Januar 1960, II ZR 22/59, BGHZ 32, 17, 23; Sen.Urt. v. 30. Juni 2003, II ZR 326/01, ZIP 2003, 1544).
2. Der Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils ist wegen Verstoßes gegen § 34 Abs. 3 GmbHG jedenfalls dann nichtig, wenn infolge einer Unterbilanz bzw. einer darüber hinausgehenden bilanziellen Überschuldung bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung feststeht, dass die Gesellschaft eine geschuldete – sofort fällige – Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufbringen kann (BGH, 19. Juni 2000, II ZR 73/99, BGHZ 144, 365, 369 f.).
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