GmbHG §§ 11, 19 a) Bei der Vorbelastungsbilanz handelt es sich nicht um eine (laufende) Jahresbilanz, sondern um eine Vermögensbilanz. Dies bedeutet aber lediglich, daß sie im Hinblick auf ihre besondere Zweckbestimmung außerhalb des Bilanzzusammenhanges […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Unterbilanz
BGH, Urteil vom 13. Juli 1992 – II ZR 269/91
GmbHG §§ 30 ff. a) Die für die Umqualifizierung eines Gesellschafterdarlehens in Eigenkapitalersatz erforderliche Feststellung, dass sich die Gesellschaft bei dessen Gewährung oder Belassung in der Krise befunden hat, ist grundsätzlich für jedes Darlehen eigenständig […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. September 1985 – II ZR 275/84
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1. Gesellschafter einer GmbH, die das Gesellschaftsvermögen mit ihrem Privatvermögen vermischt haben und deshalb haften, können entsprechend HGB § 129 Abs 1 dem Gesellschaftsgläubiger Einwendungen, die nicht in ihrer Person begründet sind, nur entgegenhalten, soweit die GmbH das (noch) könnte.
2. Bei Vermögenslosigkeit einer abhängigen GmbH kommt eine Ausfallhaftung des herrschenden Konzernunternehmens in entsprechender Anwendung AktG § 303, AktG § 322 Abs 2, AktG § 322 Abs 3 in Betracht, wenn dieses die Geschäfte der abhängigen GmbH dauernd und umfassend selbst geführt hat und nicht dartun kann, daß der pflichtgemäß handelnde Geschäftsführer einer selbständigen GmbH die Geschäfte ebenso geführt hätte.
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