GmbHG §§ 30, 31; BGB § 134 1. § 30 Abs. 1 GmbHG verbietet Zahlungen an GesellschafterBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschafterZahlungenZahlungen an Gesellschafter ausnahmslos, wenn der Betrag des Stammkapitals nicht durch das Gesellschaftsvermögen gedeckt ist […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Unterdeckung
BGH, Urteil vom 23. April 2012 – II ZR 252/10
1. Veräußern die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Liquidation das Gesellschaftsvermögen an eine Gesellschaft, die von ihnen abhängig ist, kann darin nur dann ein existenzvernichtender Eingriff liegen, wenn die Vermögensgegenstände unter Wert übertragen werden.
2. Führt eine Ausschüttung an den Gesellschafter einer GmbH zu einer Unterbilanz, weil ein Darlehensrückzahlungsanspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter nach bilanzrechtlichen Grundsätzen wertberichtigt werden muss, erlischt der Anspruch aus § 31 Abs. 1, § 30 Abs. 1 GmbHG nicht schon durch die Rückzahlung des Darlehens.
3. Von § 43a GmbHG wird nur die Ausreichung eines Darlehens erfasst. Gerät die Gesellschaft später in eine Unterbilanz, ist § 43a GmbHG nicht anwendbar.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2011 – I-16 U 19/10
GmbHG §§ 30, 31, 43, 64 1. Nach § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Derart verbotene Rückzahlungen müssen der Gesellschaft […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 30. August 2011 – 3 StR 228/11
GmbHG § 30; StGB §§ 266, 283b a) Die untreuerelevante Pflichtwidrigkeit des Handelns kann durch ein Einverständnis des Vermögensinhabers entfallen. Bei juristischen Personen tritt an die Stelle des Vermögensinhabers dessen oberstes Willensorgan, bei der GmbH die Gesamtheit […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. September 2008 – II ZR 234/07
GmbHG §§ 30, 31, 43 a) Das gemäß § 30 Abs. 1 GmbHG gebundene Gesellschaftsvermögen ist nach den allgemeinen, für die Jahresbilanz geltenden Bilanzierungsgrundsätzen festzustellen; dabei sind Gesellschafterdarlehen auch im Fall eines Rangrücktritts stets zu […]
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