§§ 25 ff BGB 1. Der Ausschluß eines Mitglieds, das zwar als juristische Person nicht selbst Mitglied des Vorstandes ist, das aber im Vorstand durch ihren örtlichen Repräsentanten vertreten ist, kann nicht durch Vorstandsbeschluß, sondern […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Untersagung bestimmter Stimmrechtsausübung
OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.02.1987 – 2 U 202/86
GmbHG § 47; ZPO § 938 Bei einem drohenden Gesellschafterbeschluss fehlt es regelmäßig an den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, da selbst bei Bevorstehen eines die materielle Rechtsposition eines Gesellschafters missachtenden Beschlusses sich […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. September 1986 – II ZR 262/85
Zustimmungspflicht von GmbH-Gesellschaftern zu Kapitalerhöhungsbeschluß infolge der GmbH-Novelle 1980
1. Die im Personengesellschaftsrecht ausgesprochenen Grundsätze, wonach die Gesellschafter unter dem Gesichtspunkt der gesellschaftlichen Treuepflicht gehalten sein können, einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen, finden grundsätzlich auch auf die personalistisch ausgestaltete GmbH Anwendung.
2. Eine Verpflichtung von GmbH-Gesellschaftern, einem Kapitalerhöhungsbeschluß zuzustimmen, der aufgrund der GmbH-Novelle 1980 notwendig geworden ist, besteht im Regelfall dann, wenn durch die Satzungsänderung keine Nachteile für den zustimmungsunwilligen Gesellschafter eintreten.
Das gilt auch für einen Beschluß über die Fortsetzung der mit dem 31. Dezember 1985 aufgelösten Gesellschaft.
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 27.02.1986 – 6 U 261/86
§ 47 GmbHG, § 935ff ZPO, § 935 ZPO Nach heute einhelliger Meinung ist eine derartige Bindung des gesellschafterlichen Stimmrechts grundsätzlich zulässig (vgl. BGHZ 48, 163 ff.; Schilling in Hachenburg, GmbHG 7. Aufl. § 47 […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.1981 – 5 W 9/81
Keine Verhinderung der Beschlußfassung einer Gesellschafterversammlung durch einstweilige Verfügung
Die Beschlußfassung in einer Gesellschafterversammlung kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung verhindert werden, da die Verhinderung des Beschlusses einen endgültigen Zustand deshalb herstellen würde, weil er im Fall der Aufhebung der einstweiligen Verfügung nicht nachträglich zur Entstehung gelangen könnte.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. Mai 1967 – II ZR 105/66
GmbH -Stimmrechtsbindung I Gesellschaftervereinberung I schuldrechtliche Nebenabrede
Eine Stimmrechtsbindung ist zulässig und nach Maßgabe der ZPO § 894 vollstreckbar (Abweichung RG, 1939-04-05, II 155/38, RGZ 160, 157)
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