GmbH I Gesellschaftsvertragsregelung über die Einziehung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters bei Veruntreuung von Geldern der Gesellschaft I Anfechtung des Einziehungsbeschlusses
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Untreue
BGH, Urteil vom 22. November 2005 – 1 StR 571/04
Straftatbestand der Untreue durch Geldtransferleistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe
Eintrag lesenFinanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.1971 – I 42/68
Unrechtmäßige Entnahme eines Gesellschafters als verdeckte Gewinnausschüttung
Bei unrechtmäßigen Entnahmen eines Gesellschafters liegen verdeckte Gewinnausschüttungen nur dann vor, wenn sich die Geschäftsführung mit der Entnahme einverstanden erklärt und auf die Rückforderung des zu Unrecht entnommenen Betrags verzichtet. Ist das der Fall, so gehört die verdeckte Gewinnausschüttung nicht in das Jahr der Entnahme, sondern in das Jahr, in dem der Verzicht ausgesprochen worden ist.
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