UStG §§ 1, 2, 3 1. Nach den Entscheidungen des EuGH „Zita Modes“ (Urteil vom 27. November 2002 – C-497/01, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 40) und „Schriever“ (Urteil vom 10. November 2011 – C-444/10, […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Veräußerungsvorgang
BFH, Urteil vom 14. Juni 2005 – VIII R 14/04
Wesentliche Beteiligung I unentgeltliche Übertragung unter Nutzungsvorbehalt, spätere Ablösung des Nutzungsrechts gegen Einmalzahlung
1. Die Übertragung einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist als unentgeltliche Vermögensübertragung keine Veräußerung i.S. von § 17 Abs. 1 EStG. Eine Anteilsveräußerung liegt auch dann nicht vor, wenn das Nießbrauchsrecht später abgelöst wird und der Nießbraucher für seinen Verzicht eine Abstandszahlung erhält, sofern der Verzicht auf einer neuen Entwicklung der Verhältnisse beruht (Ablehnung des sog. Surrogationsprinzips).
2. Ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 liegt bei einem abgeschlossenen Rechtsgeschäft nur dann vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleisteten Zahlungen bereits in diesem Rechtsgeschäft angelegt ist.
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