Kündigung des Anstellungsvertrages mit einem GmbH-Geschäftsführer und Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach Niederlegung des Geschäftsführeramtes
1. Sind in einer GmbH mehrere Geschäftsführer vorhanden, ist die Kündigung des Anstellungsvertrages eines der Mitgeschäftsführer grundsätzlich von einem der übrigen Geschäftsführer zu erklären. Die Gesellschafterversammlung kann aber auch eine andere Person beauftragen, die Kündigung auszusprechen.
2. ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers liegt regelmäßig vor, wenn der Geschäftsführer unberechtigterweise sein Amt niederlegt. Ausnahmsweise ist aber eine andere Beurteilung geboten, wenn mit dem betreffenden Geschäftsführer bereits ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, nach dem das Vertragsverhältnis ohnehin in einigen Monaten endet, wenn die GmbH selbst eine vorzeitige Abberufung des Geschäftsführers in Erwägung gezogen hat und dem Geschäftsführer schon weitere Mitgeschäftsführer zur Seite gestellt hat, die ihn kontrollieren und seine Befugnisse einschränken sollen. Unter diesen Umständen kann eine Amtsniederlegung seitens des betroffenen Geschäftsführers nicht als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung angesehen werden.
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