§ 46 Nr 5 GmbHG, § 35 BGB Ist dem Minderheitsgesellschafter einer GmbH in der Satzung eine Vorzugsposition zugebilligt worden, durch die ihm ein Anspruch gegen den Mehrheitsgesellschafter auf Mitwirkung bei der Bestellung einer von […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Vereinbarung von Sonderrechten
OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 1989 – 6 U 223/88
Benennungsrecht für Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers gilt auch für dessen Abberufung
Räumt der Gesellschaftsvertrag einer GmbH mit Gesellschaftern zweier Familienstämme jedem Familienstamm das Recht ein, der Gesellschafterversammlung einen Geschäftsführer zu benennen (Präsentationsrecht), so hat jeder Familienstamm auch das Recht, die Abberufung des auf seine Benennung bestellten Geschäftsführers zu verlangen. Dabei ist der jeweils andere Familienstamm auch das Recht, die Abberufung des auf seine Benennung bestellten Geschäftsführers zu verlangen. Dabei ist der jeweils andere Familienstamm verpflichtet, – ebenso wie bei der Benennung – dem Antrag auf Abberufung des Geschäftsführers und der Kündigung seines Anstellungsvertrages zuzustimmen, es sei denn es liegt ein wichtiger Grund im Gesellschaftsinteresse für die Verweigerung der Zustimmung vor.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Dezember 1982 – II ZR 110/82
Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Zum Widerruf der Bestellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in einer GmbH mit zwei gleich hoch beteiligten Gesellschaftern.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Febuar 1981 – II ZR 89/79
§ 38 GmbHG Zur Unentziehbarkeit eines satzungsmäßigen Rechts eines GmbH-Gesellschafters auf Geschäftsführung. Ein unentziehbares Gesellschaftsrecht auf Bestellung zum GeschäftsführerBitte wählen Sie ein Schlagwort:Bestellung zum GeschäftsführerGeschäftsführer einer GmbH und Belassung in diesem Amt – vorbehaltlich eines […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. März 1970 – II ZR 58/68
§ 35 BGB, § 2 GmbHG Das Sonderrecht auf Geschäftsführung kann nur in der Satzung begründet werden.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. November 1968 – II ZR 63/67
§ 35 BGB, § 2 GmbHG, § 46 Nr 5 GmbHG a) Die Vereinbarung von Sonderrechten für einen GmbH-Gesellschafter bedarf der Einhaltung der für den Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form. b) Die Verzichtswirkung des Entlastungsbeschlusses erstreckt sich, […]
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