Dies bedeutet, dass auch im streitgegenständlichen Fall allein auf das Vorliegen eines Verfügungsanspruchs, das heißt das Bestehen eines subjektiven Rechts, dessen Verwirklichung durch die einstweilige Verfügung gesichert werden soll (zur Definition vgl. Vollkommer in Zöller, 35. Auflage, Köln 2024, Rdnr. 6 zu § 935 ZPO), und eines Verfügungsgrundes ankommt. Letzterer ist anzunehmen, wenn die objektive begründete Besorgnis vorliegt, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (vgl. Vollkommer, aaO, Rdnr. 10 zu § 935 ZPO). Demnach setzt ein Verfügungsgrund vorliegend voraus, dass bereits durch das Zuwarten des Antragstellers mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung bis zu der von ihm befürchteten Beschlussfassung in der auf den 29.01.2025 anberaumten Gesellschafterversammlung eine Rechtsvereitelung bzw. Beeinträchtigung eintreten würde.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Verfügungsgrund GL
OLG München, Beschluss vom 17.07.2015 – 14 W 1132/15
Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die nach § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG dem Geschäftsführer einer GmbH obliegende Verpflichtung, unverzüglich nach Wirksamwerden einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder ihrer Beteiligung, eine von ihm unterschriebene neue Gesellschafterliste zum Handelsregister einzureichen, im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 26.09.2012 – 7 U 3821/11
ZPO § 940 1. Eine im Wege der einstweiligen Leistungsverfügung begehrte Herausgabe von Namen und Anschriften der Mitgesellschafter und Mittreugeber setzt nach § 940 ZPO voraus, dass die einstweilige Regelung notwendig ist, um drohende Nachteile etc. […]
Eintrag lesenOberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.08.2011 – 2 U 84/11
§ 314 Abs 3 Alt 1 BGB, § 935 ZPO, § 938 Abs 1 ZPO, § 940 ZPO Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der einem Unternehmen zur vorläufigen Sicherung des Alleinvertriebsrechts des Inhabers der EG-Baumusterprüfbescheinigung […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 14.03.2000 – 27 U 102/99
§ 21 GmbHG, § 940 ZPO 1. Der gleichberechtigte Mitgesellschafter einer von zwei Gesellschaftern getragenen GmbH kann im Falle der Einziehung seines Gesellschaftsanteils durch den anderen Mitgesellschafter wegen vermeintlicher Pflichtverletzung (hier: Weigerung, die vorgeschlagene Umstrukturierung […]
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