UmwG §§ 126, 128 1. Die sog. „nichtverhältniswahrende SpaltungBitte wählen Sie ein Schlagwort:nichtverhältniswahrende SpaltungSpaltung“ schließt auch die Möglichkeit mit ein, dass ein Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft überhaupt nicht an der übernehmenden Gesellschaft beteiligt wird (sog. […]
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