Organschaftliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers Verjährungsverkürzung im Anstellungsvertrag
Die Frist für die Verjährung des Anspruchs nach § 43 Abs. 2 GmbHG kann abgekürzt werden, solange nicht die Pflichtverletzung des Geschäftsführers darin besteht, daß er entgegen § 43 Abs. 3 GmbHG an der Auszahlung gebundenen Kapitals der GmbH an Gesellschafter mitgewirkt hat (Aufgabe des Sen. Urt. v. 15. November 1999 – II ZR 122/98, ZIP 2000, 135).
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