Gesetzliches Abtretungsverbot vermögensrechtlicher Vergütungsansprüche des GmbH-Geschäftsführers an Dritte
Der Schutzzweck des GmbHG § 85 erfordert es nicht, die Abtretung vermögensrechtlicher Vergütungsansprüche eines GmbH-Geschäftsführers an einen Dritten generell als nichtig anzusehen.
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