Zum Vorliegen einer Gehörsverletzung bei unterbliebener ausdrücklicher Auseinandersetzung mit zentralem Parteivortrag im Urteil.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Verletzung rechtlichen Gehörs
BGH, Beschluss vom 7. November 2017 – VI ZR 173/17
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7 Das Gericht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es bei seiner Annahme, ein Behandlungsfehler sei nicht […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 3. März 2015 – VI ZR 490/13
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 531 a) Art. 103 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn der Tatrichter Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht für ausgeschlossen […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 25.10.2012 – 23 U 2047/12
Rechtliches Gehör im Rechtsstreit zwischen einem gekündigten Versicherungsvertreter und einer Versicherungsgesellschaft I Abgrenzung zwischen Beweisangebot und Ausforschungsbeweis I verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines Zeugenbeweises
1. Ein ausreichendes Beweisangebot liegt vor, wenn eine Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen; unerheblich ist, ob die Darstellung der Partei wahrscheinlich ist. Der Beweisführer ist grundsätzlich nicht gehindert, Tatsachen zu behaupten, über die er keine genaue Kenntnis hat, die er aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält. Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt erst vor, wenn der Beweisführer ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen „aufs Geratewohl“ oder „ins Blaue hinein“ aufstellt.
2. Macht der Kläger als Versicherungsvertreter eine Freistellungsentschädigung nach fristloser Kündigung wegen behaupteten Abwerbens von Versicherungsnehmern geltend, und ist zwischen den Parteien unstreitig, dass die von der beklagten Versicherungsgesellschaft als Zeugen angebotenen Versicherungsnehmer aus dem Bestand des Klägers stammen, ihre Versicherungen bei der Beklagten gekündigt haben und zu der Versicherungsgesellschaft, für die der Kläger nunmehr tätig ist, gewechselt sind, so liegen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Abwerbetätigkeit des Klägers vor. Die Ablehnung der vom beklagten Versicherer beantragten Vernehmung der Versicherungsnehmer als Zeugen mit der Begründung, eine Vernehmung wäre eine bloße Ausforschung, stellt daher eine verfahrensfehlerhafte Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beklagten dar.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 16. Juli 2010 – II ZB 12/09
AktG § 246Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 246; ZPO §§ 69, 233, 517; a) Die Berufungsfrist beginnt für den Streithelfer, der im ersten Rechtszug nicht beigetreten ist, mit der Zustellung des Urteils an die Hauptpartei. […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 14. Juni 2010 – II ZR 135/09
BGB §§ 133, 157, 705, 738; GG Art. 103 Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) wird in entscheidungserheblicher Weise verletzt, wenn das Gericht seiner Entscheidung den „Normalfall“ einer […]
Eintrag lesen