Stimmabgabe HGB § 109; BGB §§ 130, 145 Die Bindung an eine Stimmabgabe vor Abschluss des Abstimmungsverfahrens in einer Personengesellschaft richtet sich zunächst nach den im Gesellschaftsvertrag oder für den konkreten Abstimmungsvorgang getroffenen Vereinbarungen der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Verletzung Stimmbindungsvertrag
OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2022 – 9 U 72/22
Gesellschafterbeschluss über die Abberufung des Geschäftsführers Nichtigkeit bei Verstoß gegen vertragliches Stimmbindungsgebot
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 12. April 2000 – 8 U 165/99
GmbH I Verletzung von Stimmbindungsverträgen I Zulässigkeit der Anfechtungsklage
1. Der Streit um die Rechtsfolgen der Verletzung einer Stimmbindungsvereinbarung ist grundsätzlich unter den beteiligten Gesellschaftern auf deren Kosten und nicht mit der Gesellschaft auszutragen.
2. Sind alle Gesellschafter einer GmbH an Verstößen gegen Stimmbindungsvereinbarungen beteiligt, so steht den vertragswidrig überstimmten Gesellschaftern auch dann die Anfechtungsklage gegen die Gesellschaft offen, wenn die vereinbarte Regelung nicht Bestandteil der Satzung geworden ist, da es dann, wenn alle Gesellschafter beteiligt sind, nicht sinnvoll erscheint, die überstimmten Gesellschafter auf den umständlichen Weg einer Klage gegen die Mitgesellschafter zu verweisen (Anschluß BGH, 1983-01-20, II ZR 243/81, NJW 1983, 1910).
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