Fußballmannschaft Hannover 96
Abberufung Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH
Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Die von der Beklagten eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hatte Erfolg, weswegen das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt wird. Die Beklagte hat nun Gelegenheit, ihre Revision innerhalb von zwei Monaten zu begründen. Im Anschluss wird gegebenenfalls ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof bestimmt werden.
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