GmbHG § 43; BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823; StGB § 266 Für die deliktische Haftung (hier: § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB) einer Person als faktischer GeschäftsführerBitte wählen Sie […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Vermögensbetreuungspflicht
BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 – 5 StR 73/03
§ 42 GmbHG 1. Der Alleingesellschafter oder einverständlich handelnde Gesellschafter sind grundsätzlich berechtigt, auch formlos der Tochtergesellschaft Vermögenswerte zu entziehen. Die Gesellschaft hat gegenüber ihren Gesellschaftern keinen Anspruch auf Gewährleistung ihres Bestands. Die Gesellschafter können die […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. März 1987 – VI ZR 282/85
Verjährungsfrist bei Konkurrenz des deliktischen Schadensersatzanspruch mit gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen
Zum Schadensersatzanspruch aus BGB § 823 Abs 2 iVm StGB § 266 bei Schädigung einer Kommanditgesellschaft durch den Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH. Zwischen einem solchen Schadensersatzanspruch und einem Anspruch aus GmbHG § 43 besteht keine Gesetzeskonkurrenz, so daß sich seine Verjährung nach BGB § 852 richtet.
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