§ 266 Abs 1 Alt 2 StGB 1. Auch ein zivilrechtlich unwirksames Rechtsverhältnis zur Betreuung fremder Vermögensinteressen kann eine entsprechende Vermögensbetreuungspflicht begründen, wenn ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis über fremdes Vermögen gegeben ist. 2. Eine Schädigung des […]