§ 57j GmbHG Von größerer Bedeutung für das Wesen der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist das Erfordernis, dass die neuen Aktien den Aktionären im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital zustehen (§ 212 AktG; vgl. auch […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Verstoß gegen das Proportionalitätsprinzip nach § 57 j Satz 2 GmbHG
FG Köln, Urteil vom 26.05.2009 – 8 K 335/07
§ 57 j GmbHG Ausgehend von diesen Grundsätzen bestand für den Kläger – der an der N GmbH unzweifelhaft innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Verschmelzung wesentlich beteiligt war – anlässlich der mit dem […]
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