Wettbewerbsverbot Vorstand I Eigengeschäfte zum Nachteil der Aktiengesellschaft I Amtsniederlegung I Verzicht Schadensersatz
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Verstoß Geschäftschancenlehre
OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2021 – 1 U 115/14
Abberufung eines GmbH-Geschäftführers wegen eigenmächtiger Einberufung und wiederholter Nichtbeachtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung
Der mit Sperrminorität ausgestattete Minderheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH missachtet die Verbandssouveränität der Gesellschaft und verletzt die ihm als Gesellschafter obliegende Treuepflicht, wenn er in seiner Geschäftsführung die Gesellschafterversammlung grundsätzlich mit der Begründung übergeht, die Gesellschafterversammlung könne ihm stimmrechtsbedingt ohnehin keine gegenteiligen Weisungen erteilen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 8. Mai 1967 – II ZR 126/65
Verstoß gegen Geschäftschancenlehre
Nutzt ein GmbH-Geschäftsführer seine Stellung dazu aus, ein vorteilhaftes Geschäft, das ihm nur mit Rücksicht auf diese Stellung angetragen wird, ohne Unterrichtung der anderen Gesellschaftsorgane für eigene Rechnung abzuschließen, so bedeutet das in der Regel einen schweren Vertrauensbruch, der die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages (BGB § 626) auch dann rechtfertigen kann, wenn das Geschäft selbst die Interessen der Gesellschaft nicht beeinträchtigt hat.
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