AktG § 296 Entsprechend § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG kann ein Unternehmensvertrag mit einer abhängigen GmbH nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden. Zutreffend hat das Berufungsgericht […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Vertragsänderung und einverständliche Aufhebung
OLG München, Beschluss vom 27.10.2014 – 31 Wx 235/14
AktG §§ 296, 298 1. Das Rückwirkungsverbot im Sinne des § 296 Abs. 1 Satz 2 AktG bezieht sich nach dem Wortlaut der Vorschrift auf die vertragliche Regelung („Unternehmensvertrag“). Dadurch soll verhindert werden, dass die […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 26. November 2007 – II ZR 161/06
GmbHG §§ 43, 52; AktG § 112 a) Der Anspruch der GmbH gegen ihren Geschäftsführer auf Rückzahlung einer nicht geschuldeten Vergütung umfasst auch die abgeführte Lohnsteuer. b) Der Geschäftsführer haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. Dezember 2006 – II ZR 166/05
GmbHG § 46 a) Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ist ein GmbH-Gesellschafter grundsätzlich verpflichtet, seinem Mitgesellschafter über Vorgänge, die dessen mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren und ihm nicht bekannt sein können, vollständig und zutreffend zu informieren. Unterlässt er […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 8. Februar 1993 – II ZR 58/92
GmbHG § 38 Die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers ist grundsätzlich auch dann sofort wirksam, wenn sie nicht auf einen angeblich wichtigen Grund gestützt ist (Fortführung BGH, 1980-07-14, II ZR 161/79, BGHZ 78, 82). Für die Entscheidung […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. März 1991 – II ZR 169/90
§ 35 GmbHG, § 46 Nr 5 GmbHG Die Gesellschafterversammlung einer GmbH ist auch für Änderungen des Dienstvertrages eines Geschäftsführers, die nicht mit der Begründung und Beendigung der Organstellung zusammenhängen, sowie für dessen vertragliche Aufhebung […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. November 1983 – II ZR 33/83
Geschäftsführungsbefubnisse I Organanstellung durch Aufsichtsrat in mitbestimmter GmbH I Rechtsstellung des Arbeitsdirektors in mitbestimmter GmbH I Kompetenzüberschreitung
1. In der mitbestimmten GmbH ist der Aufsichtsrat auch für Abschluß, Änderung und Aufhebung der Anstellungsverträge mit Geschäftsführern und die dazu notwendigen Entscheidungen zuständig.
2. In einem der Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen ist es mit Rücksicht auf die Rechtsstellung des Arbeitsdirektors unzulässig, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung ein allgemeines Vetorecht einzuräumen.
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