BGB §§ 615, 628; GmbHG § 46 a) Nach § 46 Nr. 8 Fall 2 GmbHG obliegt es der Gesellschafterversammlung, einen Vertreter der Gesellschaft in Prozessen zu bestimmen, die sie gegen einen Geschäftsführer führt. Diese Vorschrift, […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für vertragswidriges Verhalten nach § 628 BGB
Urteil vom 28. Oktober 2002 – II ZR 146/02
Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags aus Anlaß des Widerrufs der Geschäftsführerbestellung I Widerruf als Schadensersatzansprüche auslösendes vertragswidriges Verhalten der GmbH
Der Widerruf der Bestellung eines Geschäftsführers gemäß § 38 Abs. 1 GmbHG stellt kein vertragswidriges Verhalten der Gesellschaft im Sinne des § 628 Abs. 2 BGB dar.
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