Anfechtungsklage gegen Zwei-Mann-GmbH I Abberufung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und Einziehung seines Gesellschaftsanteils I Umfang eines Stimmrechtsausschlusses I wichtiger Grund für die Abberufung bei einer Zwei-Mann-GmbH I Zulässigkeit außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen bei Gesamtgeschäftsführung innerhalb einer GmbH & Co KG I Kompetenzen der Gesellschafterversammlung
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Vertretung bei Rechtsstreit mit Geschäftsführern
KG Berlin, Urteil vom 04. März 1997 – 14 U 6988/96
§ 80 Abs 1 ZPO, § 50 GmbHG 1. Im Streit über die Wirksamkeit einer Geschäftsführerbestellung wird die beklagte GmbH in zweiter Instanz weiterhin durch denjenigen vertreten, der im Fall des Obsiegens der GmbH als […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 01.02.1995 – 8 U 148/94
Schiedsfähigkeit von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen GmbH-Gesellschafterbeschlüsse I Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen wegen der Einberufung der Gesellschafterversammlung durch einen Dritten und wegen unklarer Beschlußfassung I Bestimmung der Anfechtungsfrist bei Verzicht auf die Einrede der Verwirkung I Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers in einer Zwei-Mann-GmbH wegen Ankündigungsmangels und mangels wichtigen Grundes
1. Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse sind nicht schiedsfähig.
2. Zur Möglichkeit der Einschaltung eines Dritten bei Bewirken der Einberufung einer Gesellschafterversammlung.
3. Ein Beschluß, bei dem unklar ist, ob es sich um eine Einziehung oder Ausschließung handelt, ist nichtig. Eine Umdeutung ist nicht möglich.
4. Zur Bemessung der Anfechtungsfrist bei Verzicht auf die Einrede der Verwirkung und späterem Scheitern von Verhandlungen.
5. Anforderungen an die Ankündigung eines Tagesordnungspunktes.
6. Zum wichtigen Grund für die Abberufung eines Geschäftsführers gemäß GmbHG § 38 Abs 2 in einer Zwei-Mann-Gesellschaft bei einem langjährigen, schweren Zerwürfnis zwischen den Gesellschaftern.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. Februar 1992 – II ZR 79/91
Vertretung der GmbH im Prozeß gegen einen von mehreren Geschäftsführern I Abberufung eines Geschäftsführers wegen unheilbaren Zerwürfnisses mit Mitgeschäftsführer
1. Kann die Gesellschaft im Prozeß gegen einen von mehreren Geschäftsführern durch die anderen satzungsgemäß vertreten werden, dann bleibt es bei deren Vertretungszuständigkeit, sofern die Gesellschafterversammlung nicht von ihrer Befugnis Gebrauch macht, einen besonderen Prozeßvertreter zu bestellen.
2. Zur Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Dezember 1991 – II ZR 31/91
GmbHG §§ 46, 47 a) Die Gesellschafterversammlung ist befugt, zur Vertretung der Gesellschaft in einem von einem Gesellschafter gegen sie geführten Rechtsstreit einen besonderen Vertreter zu bestellen, wenn in dem Prozess eine Pflichtverletzung eine Rolle […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1984 – 8 U 22/84
Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers wegen ständiger Widersetzlichkeit gegenüber Gesellschafterweisungen
1. Die Gesellschafter einer GmbH können den Geschäftsführern auch ohne satzungsmäßige Grundlage Weisungen in jeder beliebigen Angelegenheit der Geschäftsführung und mit jedem beliebigen Inhalt erteilen; dabei ist es gleichgültig, ob es sich um allgemeine Richtlinien oder um Einzelfallentscheidungen handelt.
2. Ständige Widersetzlichkeit des Geschäftsführers gegenüber Weisungen des Bevollmächtigten des Alleingesellschafters stellt einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 07. Mai 1984 – 8 U 22/84
Anfechtungsklage gegen Zwei-Mann-GmbH I Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
1. Die Anfechtungsklage gegen einen Gesellschafterbeschluß kann auch in der Zwei-Mann-GmbH gegen die Gesellschaft als Beklagte gerichtet werden.
2. Fälscht ein Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen seiner Tätigkeit Abrechnungsbelege, so setzt er damit einen wichtigen Grund für seine Abberufung nach GmbHG § 38 Abs 2, selbst wenn ein konkreter Vermögensschaden der GmbH nicht nachzuweisen ist.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. November 1958 – II ZR 17/57
a) GmbHG § 46 Nr 8 gilt auch für Ersatzansprüche gegen einen ausgeschiedenen Geschäftsführer.
b) Das Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses ist sachliche Klagevoraussetzung.
c) Die Aufforderung zu schriftlicher Abstimmung muß die Feststellung enthalten, daß die statutarischen Voraussetzungen für dieses Verfahren gegeben sind.
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