Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, deren einzige persönlich haftende Gesellschafterin keine natürliche Person ist (atypische Kommanditgesellschaft auf Aktien), wird bei Rechtsgeschäften mit ihrer Komplementärgesellschaft von ihrem Aufsichtsrat vertreten (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. November 2004 – II ZR 364/02, ZIP 2005, 348).
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Vertretung durch den Aufsichtsrat
LG Köln, Urteil vom 05. Juli 2019 – 82 O 89/18
Nichtigkeit des Beratungsvertrages zwischen der Gesellschaft und einem Aufsichtsratsmitglied
1. Der Beratungsvertrag einschließlich der gezahlten Vergütung ist wegen Verstoßes gegen die §§ 113, 114 AktG unwirksam, wenn es sich bei der beauftragten Tätigkeit um eine Beratungstätigkeit handelt, die das Aufsichtsratsmitglied bereits aufgrund seiner Organstellung erbringen muss. Insofern macht es keinen Unterschied, ob das Aufsichtsratsmitglied den Vertrag im eigenen Namen oder im Namen einer GmbH abschließt, über die er mittelbar die ausbedungene Vergütung erhält.
2. Zur Vermeidung von Umgehungen der §§ 113, 114 AktG muss ein Beratungsvertrag eindeutige Feststellungen darüber ermöglichen, ob die zu erbringende Leistung außer- oder innerhalb des organschaftlichen Pflichtenkreises des Aufsichtsratsmitglied liegt und ob der Vertrag darüber hinaus keine verdeckten Sonderzuwendungen enthält. Verträge, die diese Anforderung nicht erfüllen, sind nicht genehmigungsfähig.
3. Der Rückgewähranspruch gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 AktG ist unabhängig von einem Verschulden des begünstigten Aufsichtsratsmitglieds bzw. anderer haftbarer Personen. Auf ein Mitverschulden der Gesellschaft bzw. ihres Vorstands kommt es ebenfalls nicht an.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Januar 2019 – II ZR 392/17
AktG § 112Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 112 Satz 1 Der Aufsichtsrat vertritt die Aktiengesellschaft nicht nur bei Rechtsgeschäften, die mit einem Vorstandsmitglied selbst geschlossen werden, sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. März 2018 – II ZR 359/16
AktG § 111 Abs. 2 Satz 2 Hat der Aufsichtsrat in Ausübung seiner Einsichts- und Prüfungsrechte gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG einen besonderen Sachverständigen im Namen der Gesellschaft beauftragt, hat er auch […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 02. Februar 2016 – II ZB 2/15
GmbHG § 46 Nr. 8 Alt.2 Prozessvertreter einer GmbH gemäß § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG in einem Rechtsstreit mit dem früheren Geschäftsführer ist der Beirat der GmbH, wenn nach der Satzung der dreiköpfige […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 13. August 2015 – 18 U 153/14
Corporation nach US-amerikanischem Recht I Recht des Geschäftsführers zur Zurückweisung von Kündigung und Abberufung
1. Die Vertretungsverhältnisse einer corporation nach US-amerikanischem Recht können keinem öffentlichen Register entnommen werden, so dass dann, wenn die corporation durch einen ihrer officer handelt, bei deren Teilnahme am Rechtsverkehr eine Situation vorliegt, die derjenigen eines rechtsgeschäftlich bestellten Vertreters entspricht, was die Anwendung von § 174 BGB rechtfertigt. Ein Zurückweisungsrecht besteht nicht nur, wenn eine rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht nicht vorgelegt wird, sondern auch dann, wenn die Rechtsmacht des Vertreters auf einer Ermächtigung beruht, die von einer eingetragenen organschaftlichen Vertretungsmacht abweicht (vgl. BAG, Urteil vom 18. Dezember 1980, 2 AZR 980/78).
2. Die Bekanntgabe der Abberufung kann zumindest dann in entsprechender Anwendung des § 174 BGB zurückgewiesen werden, wenn sie nicht durch die Gesellschafterversammlung als dem zuständigen Gremium selbst, sondern in deren Auftrag von einer davon verschiedenen dritten Person vorgenommen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. November 2003, 15 U 225/02). Entsprechendes gilt, wenn – wie hier – die organschaftlichen Rechte in einer GmbH, deren Alleingesellschafterin eine corporation nach US-amerikanischem Recht ist, nicht von dem board of directors als einheitlichem Kollegialorgan nach dem Prinzip der Gesamtvertretung als Geschäftsführungsmaßnahme, sondern von einem ihrer officer wahrgenommen werden.
Eintrag lesenKammergericht, Urteil vom 07.05.2015 – 12 U 100/13
§ 93 AktG, § 139 BGB 12 U 100/13 Verkündet am: 07.05.2015 In dem Rechtsstreit Kläger und Berufungskläger gegen Beklagte und Berufungsbeklagte hat der 12. Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin auf die mündliche Verhandlung vom […]
Eintrag lesenOberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.03..2015 – 1 U 113/14
§ 519 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 519 Abs 3 ZPO, § 43 Abs 2 GmbHG, § 52 Abs 1 GmbHG, § 112 AktG 1. Ist der Berufungsschrift gemäß § 519 III ZPO eine […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 26. November 2007 – II ZR 161/06
GmbHG §§ 43, 52; AktG § 112 a) Der Anspruch der GmbH gegen ihren Geschäftsführer auf Rückzahlung einer nicht geschuldeten Vergütung umfasst auch die abgeführte Lohnsteuer. b) Der Geschäftsführer haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 17. November 2003 – I-15 U 225/02, 15 U 225/02
AG-Vorstandsmitglied I Unwirksamkeit fristloser Abberufungs- und Kündigungserklärung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ohne Vollmachtsnachweis
1. Eine gegenüber einem Vorstandsmitglied mit Schreiben des Aufsichtsratsvorsitzenden ausgesprochene fristlose Kündigung des Dienstvertrages ist unwirksam, wenn dem Kündigungsschreiben weder ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss noch eine Kündigungsvollmacht des Aufsichtsrats im Original beiliegt. Die Abberufungs- und Kündigungserklärung kann dann in entsprechender Anwendung von § 174 S. 1 BGB zurückgewiesen werden.
2. Der Aufsichtsratsvorsitzende, der lediglich den erklärten Willen des Aufsichtsrates übermittelt, ist zwar kein Stellvertreter i.S.d. §§ 164 ff. BGB, da es an seiner eigenen Willensbildung fehlt, jedoch handelt er auf Grundlage einer Ermächtigung durch Aufsichtsratsbeschluss in Ausübung der vom Aufsichtsratsplenum abgeleiteten Vertretungsmacht. Dies rechtfertigt die entsprechende Anwendung des § 174 S. 1 BGB.
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