Arrestbeschluss wird aufgehoben, wenn die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO abgelaufen ist.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Vollziehung
OLG Hamm, Urteil vom 08.06.2021 – 4 U 17/21
Handelt es sich bei der einstweiligen Verfügung um eine Urteilsverfügung, beginnt die Vollziehungsfrist mit der Verkündung des Urteils
Eintrag lesenOLG Frankfurt, Beschluss vom 01.04.2020 – 6 W 34/20
§ 922 ZPO, § 929 ZPO, § 936 ZPO Die wirksame Vollziehung einer Unterlassungsverfügung, die bereits mit einer Ordnungsmittelandrohung versehen ist, erfordert, dass der Schuldner Umfang und Inhalt des Verbotes zweifelsfrei ermitteln kann. Eine ohne Begründung versehene Beschlussverfügung, […]
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