Einstweilige Verfügung I Untersagung der Stimmabgabe zu Ausschluß und Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Lädt einer der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Betriebs-GmbH zu Gesellschafterversammlungen der GmbH und der Besitz-KG ein, auf denen ohne vorausgehende substantiierte Angabe von Gründen der Ausschluß und die Abberufung eines Mitgesellschafters-Geschäftsführers beschlossen werden soll, so kann auf Antrag des angegriffenen Gesellschafters-Geschäftsführers den anderen Gesellschaftern die Stimmabgabe für die vorgeschlagene Beschlußfassung durch einstweilige Verfügung untersagt werden.
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