Haftung des GmbH-Gesellschafters für Wertverlust einer mit einem stammkapitalschmälernden Gewinnausschüttungsanspruch verrechneten Gesellschaftsforderung gegen sein Unternehmen nach dessen Vermögensverfall
Wird ein dem Gesellschafter eingeräumter Anspruch auf Auszahlung eines – in Wirklichkeit nicht vorhandenen – Gewinns unter den Voraussetzungen des GmbHG § 30 Abs 1 einverständlich mit einer Forderung verrechnet, die der GmbH gegen ein dem Gesellschafter wirtschaftlich gehörendes Unternehmen zusteht, so ist er, wenn dieses später in Vermögensverfall gerät, zum Ersatz verpflichtet, soweit die Forderung der Gesellschaft an Wert verloren hat.
Eintrag lesen