Agile Softwareentwicklung
Verstoß gegen die nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht durch den ausgeschiedenen Mitgesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH
Ein aus einer Zwei-Personen-GmbH ausgeschiedener Mitgesellschafter verstößt gegen seine nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht, wenn er die Projektleitung für eine Softwareentwicklung in agiler Arbeitsweise, welche er für eine Kundin der GmbH innehatte, in seinem neuen beruflichen Wirkungskreis ohne Zustimmung der Gesellschaft fortsetzt.
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