Zur Wirksamkeit eines mit einem GmbH-Geschäftsführer vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots, das bei Zuwiderhandlung den rückwirkenden Verfall einer Karenzentschädigung vorsieht.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Wettbewerbsverbot
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.02.2023 – 6 U 14/20
Prozessvollmacht bei fehlender Eintragung des Vorstands ins Handelsregister
1. Ein alleiniges Vorstandsmitglied hat auch dann Prozessvollmacht, wenn seine Neubestellung bisher nicht im Handelsregister eingetragen ist, denn die Eintragung der nach § 81 Abs. 1 AktG anmeldungspflichtigen Tatsachen hat nur deklaratorische Bedeutung.
2. Eine Hemmung der Verjährung durch einen anderen Rechtsstreit wird grundsätzlich nur erreicht, wenn derselbe Streitgegenstand betroffen ist. Es genügt nicht, dass durch beide Rechtsstreitigkeiten ein Vorgang aus einem im weitesten Sinne im Zusammenhang stehenden historischen Lebenssachverhalt betroffen ist (Anschluss BGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 – VI ZR 246/94), sondern entscheidend ist das im Rechtsstreit jeweils verfolgte Klageziel (hier: Verleitung zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot bzw. Patentrechtsstreit über Untersagung technischen Verfahrens).
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2022 – 4 U 262/22
Werbung eines Marktplatzbetreibers von Internet-Apotheken für Inanspruchnahme ärztlicher Videosprechstunden
1. Ein elektronischer Marktplatzbetreiber für Apotheken, der nach § 5 TMG für die Homepage verantwortlich zeichnet, über die der Kunde zu den in der streitgegenständlichen Werbung beworbenen Dienstleistungen gelangt, kann Schuldner des Unterlassungsanspruchs nach §§ 3, 3a, 8 Abs. 1 UWG i.V.m. § 9 HWG sein, auch wenn er selbst keine Versandapotheke betreibt.
2. Zu den Voraussetzungen der Haftung eines elektronischen Marktplatzbetreibers für Apotheken nach §§ 3, 3a, 8 Abs. 1 UWG i.V.m. § 9 HWG.
3. Der Erlaubnistatbestand des § 9 Satz 2 HWG ist ein Ausnahmetatbestand. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die beworbene Fernbehandlung den allgemeinen fachlichen Standards entspricht, liegt bei dem Werbenden.
4. Die pauschale Werbung für ärztliche Videosprechstunden ist gemäß § 9 HWG unzulässig, wenn der Eindruck erweckt wird, eine Videosprechstunde könne immer, also nicht nur bei bestimmten, eng begrenzten Indikationen in Anspruch genommen werden.
5. Der einschränkende Hinweis, dass die Videosprechstunde nur für Fernbehandlungen in Frage kommt, für die nach allgemeinen fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist, muss bereits in der Werbung selbst erfolgen, wenn der Verbraucher die beworbene Leistung nach Lesen der Werbung ohne weiteres durch Anklicken eines Links oder durch Scannen eines QR-Codes in Anspruch nehmen kann.
6. Ein elektronischer Marktplatzbetreiber für Apotheken, der selbst keine Apotheke betreibt, gehöht nicht zu dem in § 11 Satz 1 ApoG definierten Adressatenkreis. Er kann jedoch als Gehilfe haften, wenn er die gegen § 11 Satz 1 ApoG verstoßende Tätigkeit einer Versandapotheke unterstützt.
Eintrag lesenOLG Naumburg, Urteil vom 24.03.2022 – 2 U 143/21
Agile Softwareentwicklung
Verstoß gegen die nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht durch den ausgeschiedenen Mitgesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH
Ein aus einer Zwei-Personen-GmbH ausgeschiedener Mitgesellschafter verstößt gegen seine nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht, wenn er die Projektleitung für eine Softwareentwicklung in agiler Arbeitsweise, welche er für eine Kundin der GmbH innehatte, in seinem neuen beruflichen Wirkungskreis ohne Zustimmung der Gesellschaft fortsetzt.
Eintrag lesenGmbH Recht l Geschäftsführerhaftung
Auf dieser Seite haben wir den besonders wichtigen Rechtskomplex der Haftung des GeschäftsführersBitte wählen Sie ein Schlagwort:HaftungHaftung des Geschäftsführers systemisch in Stichpunkten gegliedert und mit der entsprechenden Rechtsprechung unterlegt. Die Gliederung beginnt mit der Unterscheidung […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 19.01.2022 – 7 U 2659/20 – Wettbewerbsverbot
Eine Personengesellschaft, bei der kein Gesellschafter in der Haftung beschränkt ist, ist (ohne Eintragung ins Handelsregister) offene Handelsgesellschaft, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt (§ 105 HGB). Anderenfalls handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Handelsgewerbe ist jedes Gewerbe, es sei denn, es erfordert keine kaufmännische Einrichtung (§ 1 Abs. 2 HGB). Die vorliegende Vermietung einer Lokalität zum Zwecke der Gewinnerzielung ist zweifellos ein Gewerbe. Damit wird vermutet, dass es sich um ein Handelsgewerbe handelt, so dass das Gegenteil zur Darlegungs- und Beweislast des Beklagten stand.
Nach der gesetzlichen Definition ist Handelsgewerbe ein Gewerbe, welches nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert. Dies ist auf der Basis einer Gesamtschau der den Betrieb kennzeichnenden Umstände zu beurteilen (BGH, Urteil vom 28.4.1960 – II ZR 239/58 Ls. 2; Urteil vom 16.11.1965 – V ZR 89/63, Rz. 13). Als zu berücksichtigende Kriterien nennt die erstere Entscheidung Beschäftigtenzahl, Tätigkeitsart, Umsatz, Anlagekapital, Betriebskapital, Leistungsvielfalt, Zahl der Geschäftsbeziehungen, Kreditaufnahme; in der zweitgenannten Entscheidung sind beispielhaft aufgeführt Umsatz, Verbindlichkeiten, Außenstände, Aktivvermögen. In der Kommentarliteratur (z.B. Kindler, in: Ebenroth / Boujong, HGB, 4. Aufl., § 1 Rz. 56 ff.) finden sich ähnliche Aufzählungen (Handelsbücher, Inventar- und Bilanzerrichtung, Aufbewahrung der Korrespondenz, Firmenführung, kaufmännisch vorgebildetes Personal, Lohnbuchhaltung, Vielfalt der Erzeugnisse und Leistungen, Teilnahme am Frachtverkehr, grenzüberschreitende Tätigkeit, Sach- und Personalkredite).
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 15.12.2021 – 7 U 2770/21
Es gilt auch im Falle eines Vorstandsdienstverhältnisses, das wie ein Arbeitsverhältnis ein Dienstvertragsverhältnis i.S.d §§ 611 ff. BGB ist und das eine Arbeitnehmereigenschaft des Vorstands iSd. § 38 EStG begründet, dass, wenn eine vom Dienstgeber bezogene Leistung der Steuer unterliegt, der Dienstnehmer nach § 38 Abs. 2 EStG Schuldner der Lohnsteuer ist und es sich nur dann anders verhält, wenn aufgrund einer Nettovergütungsvereinbarung die Steuern nicht zu Lasten des Dienstnehmers, sondern insgesamt zu Lasten des Dienstgebers gehen sollen.
Eintrag lesenGmbH-Recht l Gesellschafterstreit I Ausschluss I Auseinandersetzung I Abberufung
Viele auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätigen Rechtsanwälte sind ausschließlich oder überwiegend außergerichtlich beratend tätig und führen praktisch keine gesellschaftsrechtlichen Prozesse oder allenfalls als Nebenaufgabe. Anderen zivilrechtlich ausgerichteten Prozessanwälten ist dagegen die komplexe Materie des […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 03. September 2021 – 6 U 81/21
1. Auch auf eine Vereinbarung zwischen einzelnen Arbeitgebern ist § 75f HGB anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2014, I ZR 245/12, BGHZ 201, 205).
2. § 75f HGB schließt nicht nur die Klagbarkeit von Einstellungsverboten, sondern auch von Vereinbarungen zwischen Unternehmern aus, keine Arbeitskräfte des Vertragspartners abzuwerben (vgl. BGH, a.a.O.), wobei in bestimmten – hier nicht vorliegenden – Fällen Abwerbeverbote von dem nach dem Wortlaut weiten Anwendungsbereich des § 75f HGB auszunehmen und als einklagbar zu behandeln sind.
Eintrag lesenLG Köln, Urteil vom 26. Mai 2020 – 90 O 73/19
Einer Gesellschaft muss im Einzelfall nach Treu und Glauben versagt werden, sich auf die Unwirksamkeit eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags zu berufen, wenn sie die Auflösung eines bis dato gültigen Vertrags zur Bedingung für den Abschluss des neuen Dienstvertrags macht und damit veranlasst, dass der Geschäftsführer einer Aufhebung eines langjährigen und in seiner Wirksamkeit nicht in Frage gestellten Dienstverhältnisses einschließlich der daraus auch für die Zukunft resultierenden Rechte zustimmt.
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