§ 38 GmbHG, § 46 Nr 5 GmbHG, § 117 HGB, § 127 HGB, § 242 BGB Nimmt der an einer als Betriebsgesellschaft fungierenden GmbH zu 51% beteiligte Gesellschafter vergleichweise geringfügige Vorfälle zum Anlaß, die […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Widerruf aus wichtigem Grund
BGH, Urteil vom 12. Juli 1993 – II ZR 65/92
Abberufung des GmbH-Geschäftsführers (aus bei seiner Bestellung bekannten) wichtigem Grund
Die Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund kann nicht auf Vorgänge gestützt werden, die der Gesellschaft bereits bei seiner Bestellung bekannt waren. Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall der Bestellung des Geschäftsführers durch einen möglicherweise wegen Mißbrauches der Mehrheitsmacht rechtswidrigen, aber von der Minderheit nicht mit Erfolg angefochtenen Beschluß der Gesellschafterversammlung.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. Februar 1992 – II ZR 79/91
Vertretung der GmbH im Prozeß gegen einen von mehreren Geschäftsführern I Abberufung eines Geschäftsführers wegen unheilbaren Zerwürfnisses mit Mitgeschäftsführer
1. Kann die Gesellschaft im Prozeß gegen einen von mehreren Geschäftsführern durch die anderen satzungsgemäß vertreten werden, dann bleibt es bei deren Vertretungszuständigkeit, sofern die Gesellschafterversammlung nicht von ihrer Befugnis Gebrauch macht, einen besonderen Prozeßvertreter zu bestellen.
2. Zur Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Oktober 1991 – II ZR 239/90
Abberufung des einen Gesellschafter-Geschäftsführers einer Zwei-Mann-GmbH I Verwirkung und Nachschieben von Gründen I Förmelei und Stimmverbot
1. Zur Verwirkung von Gründen für die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers.
2. Das Nachschieben von wichtigen Gründen für die Abberufung eines Geschäftsführers ist ausnahmsweise auch ohne vorherige erneute Beschlußfassung der Gesellschafterversammlung zulässig, wenn es in einer Zwei-Mann-GmbH um die Abberufung des anderen Gesellschafter-Geschäftsführers geht und der Gesellschafter, der den Abberufungsbeschluß allein gefaßt hat, zugleich derjenige ist, der die Gesellschaft in dem über die Wirksamkeit der Abberufung geführten Rechtsstreit vertritt.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. November 1990 – II ZR 88/89
Möglichkeit der Wiederbestellung eines aus wichtigem Grund abberufenen Geschäftsführers einer GmbH
Die durch die Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze der gesellschaftlichen Treuepflicht bei der Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund gelten ebenso bei der Bestellung eines Geschäftsführers (Fortführung BGH, 1987-11-09, II ZR 100/87, WM IV 1988, 23).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. November 1987 – II ZR 100/87
Publikumspersonengesellschaft I Inhaltskontrolle der Bestimmung über die Abberufung des Geschäftsführers I Anspruch auf Einberufung einer Gesellschafterversammlung
1. Sieht der Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft vor, daß der (Gesellschafter-)Geschäftsführer nur mit Zustimmung aller Gesellschafter abberufen werden kann, so ist dieses Erfordernis auf Grund einer Inhaltskontrolle nach BGB § 242 nichtig; es genügt die einfache Mehrheit.
2. Zum Recht der Gesellschafter einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft, die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn der dazu Verpflichtete eine entsprechende Aufforderung der Gesellschafter übergeht.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1984 – 8 U 22/84
Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers wegen ständiger Widersetzlichkeit gegenüber Gesellschafterweisungen
1. Die Gesellschafter einer GmbH können den Geschäftsführern auch ohne satzungsmäßige Grundlage Weisungen in jeder beliebigen Angelegenheit der Geschäftsführung und mit jedem beliebigen Inhalt erteilen; dabei ist es gleichgültig, ob es sich um allgemeine Richtlinien oder um Einzelfallentscheidungen handelt.
2. Ständige Widersetzlichkeit des Geschäftsführers gegenüber Weisungen des Bevollmächtigten des Alleingesellschafters stellt einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 07. Mai 1984 – 8 U 22/84
Anfechtungsklage gegen Zwei-Mann-GmbH I Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
1. Die Anfechtungsklage gegen einen Gesellschafterbeschluß kann auch in der Zwei-Mann-GmbH gegen die Gesellschaft als Beklagte gerichtet werden.
2. Fälscht ein Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen seiner Tätigkeit Abrechnungsbelege, so setzt er damit einen wichtigen Grund für seine Abberufung nach GmbHG § 38 Abs 2, selbst wenn ein konkreter Vermögensschaden der GmbH nicht nachzuweisen ist.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Oktober 1983 – II ZR 31/83
Abberufung des Geschäftsführers einer Zweimann-GmbH, der nicht Gesellschafter ist, aus wichtigem Grund mit einfacher Mehrheit, auch wenn nach der Satzung alle Beschlüsse einstimmig zu fassen sind
Ein Geschäftsführer, der der Gesellschaft aus wichtigem Grunde nicht länger zuzumuten ist und den die Mehrheit deshalb ablösen will, kann der Gesellschaft von einer Minderheit nicht aufgezwungen werden. Das muß jedenfalls dann gelten, wenn der Geschäftsführer kein Gesellschafter und dem gegen die Abberufung stimmenden Gesellschafter nicht das Sonderrecht eingeräumt worden ist, den Geschäftsführer vorzuschlagen (Fortführung BGH, 1982-03-22, WM IV 1982, 583).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Oktober 1968 – II ZR 84/67
Zur Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei der zweigliedrigen GmbH
Bei einer zweigliedrigen GmbH bedarf die Frage einer Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers wegen Vertrauensentzugs einer umfassenden Abwägung aller Umstände, die bei objektiver Betrachtung für einen Vertrauensentzug und eine darauf gestützte Entlassung aus wichtigem Grund maßgebend sein können. Hierbei kann auch eine Rolle spielen, wie lange der Geschäftsführer schon für das Gesellschaftsunternehmen tätig gewesen ist und ob er sich in dieser Zeit sonst einwandfrei verhalten hat.
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