Gesellschafterstreit I Einziehung von Geschäftsanteilen I wichtiger Grund I Beschlussmängelstreitigkeiten I Anfechtungsklage I Nichtigkeitsklage I Anfechtungsfrist I Teilnahmerecht I Versammlungsleiter
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Widerspruchslose Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
BGH, Urteil vom 26. Januar 2021 – II ZR 391/18
Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses von im Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht in der Gesellschafterliste stehender Person I Wirkungen des Bestätigungsbeschlusses
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 01.02.2018 – 6 U 442/17
GmbH I Hinreichende Bezeichnung der Tagesordnungspunkte; Einvernehmen der Gesellschafter mit der Abhaltung der Gesellschafterversammlung; Wirksamkeit eines Ergebnisverwendungsbeschlusses
1. Eine Tagesordnung ist gemäß § 51 GmbhG hinreichend bezeichnet, wenn sie lediglich einen konkreten Verwendungsvorschlag für erzielte Gewinne beinhaltet, da dies eine Beratung und Beschlussfassung zu alternativen Ergebnisverwendungen nicht ausschließt.
2. § 51 Abs. 3 GmbHG verlangt neben der reinen Anwesenheit als ungeschriebene Voraussetzung zusätzlich das Einvernehmen aller Gesellschafter mit der Abhaltung der Versammlung zwecks Herbeiführung einer bestimmten Beschlussfassung, mit der Folge, dass ein Gesellschafter, der der Durchführung der Versammlung oder der Abstimmung über einen Beschlussvorschlag widerspricht, im Sinne des § 51 Abs. 3 GmbHG nicht als anwesend zu betrachten ist.
3. Demnach bleibt es einem Gesellschafter unbenommen, nach erfolgter Rüge der unzureichenden Ladung – gegebenenfalls unter nochmaliger ausdrücklicher Aufrechterhaltung derselben – an der Abstimmung teilzunehmen und mit seiner Gegenstimme das Zustandekommen der 75 %-Mehrheit zu verhindern, ohne hierdurch zugleich der Rüge hinsichtlich der vermeintlichen Ladungsmängel verlustig zu werden.
4. Ein Ergebnisverwendungsbeschluss ist zwingende Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Gewinnauszahlung (Anschluss BGH, 14. September 1998, II ZR 172/97, BGHZ 139, 299).(Rn.45)
Eintrag lesenLG Dortmund, Urteil vom 13.03.2014 – 18 O 65/13
1. Der Hauptversammlungsbeschluss ist nicht wegen Verstoßes gegen § 241 Abs. 1 Nr. 1 AktG nichtig. Soweit §§ 241 Abs. 1 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses anzunehmen ist, wenn für den […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 27. April 2009 – II ZR 167/07
GmbH I Anfechtbarkeit eines Vorratsbeschlusses über die Ausschließung eines Gesellschafters von der Informationserteilung für die Zeit der Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen I Stimmrechtsausschluss des an einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers beteiligten Gesellschafters bei der Abstimmung über die Geschäftsführerabberufung
1. Gegen einen Vorratsbeschluss, mit dem einem Gesellschafter über ein konkretes Informationsbegehren hinaus Einsicht oder Auskunft für eine bestimmte Zeit, unter bestimmten Umständen oder in bestimmte Unterlagen verweigert wird, ist die Anfechtungsklage zulässig.
2. Soll ein Geschäftsführer aus wichtigem Grund wegen einer Pflichtverletzung abberufen werden, ist ein Gesellschafter, der die Pflichtverletzung gemeinsam mit dem Geschäftsführer begangen hat, von der Abstimmung ausgeschlossen.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 19. Januar 2009 – II ZR 98/08
GmbHG § 51 Zu den Voraussetzungen einer Universalversammlung im Sinne von § 51 Abs. 3 GmbHG, bei deren Einberufung die Ladungsvorschriften nicht beachtet worden sind, gehört nicht nur, dass alle Gesellschafter anwesend sind, sondern dass […]
Eintrag lesenOLG Zweibrücken, Urteil vom 09.05.2006 – 4 U 338/05
§ 241 Nr 1 AktG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 49 Abs 1 GmbHG, § 50 Abs 3 GmbHG, § 935 ZPO, § 940 ZPO Wird die Gesellschafterversammlung durch eine nicht […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Januar 2006 – II ZR 135/04
GmbH I Zulässigkeit einer kombinierten Beschlussfassung
Eine kombinierte Beschlussfassung ist nur zulässig, wenn diese Entscheidungsform in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist. Der auf einer kombinierten Beschlussfassung beruhende Gesellschafterbeschluss ist erst mit der Feststellung des Beschlussergebnisses wirksam gefasst.
Eine Abstimmung im Wege des in der Satzung nicht vorgesehenen kombinierten Verfahrens führt stets – also auch bei Einvernehmen sämtlicher Gesellschafter – zur Nichtigkeit des Beschlusses.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. November 2002 – II ZR 69/01
GmbHG §§ 15, 46, 51; AktG §§ 243, 246, 249; ZPO § 256 a) In die Kompetenz der Gesellschafterversammlung einer GmbH fallen grundsätzlich auch satzungsauslegende Beschlüsse, mit denen über die fragliche Satzungskonformität bestimmter Maßnahmen (hier […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 21.02.2000 – 7 W 2013/98
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Zustimmung des streitgenössischen Nebenintervenienten
Bei übereinstimmender Erledigungserklärung der (Haupt-)Parteien ist eine Zustimmung des streitgenössischen Nebenintervenienten nicht erforderlich.
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