AktG § 112Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 112 a) Die Aktiengesellschaft wird in einem prozess mit einem Vorstandsmitglied auch nach dessen Ausscheiden gemäß § 112 AktG durch ihren Aufsichtsrat als Organ vertreten (BGH, Urteil […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Wirkungen der Abberufung
OLG München, Urteil vom 14.07.2005 – 6 U 5444/04
Vorstandsdienstvertrag einer Aktiengesellschaft I Versäumung der 2-wöchigen Erklärungsfrist für eine außerordentliche Kündigung
Die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ist nicht gewahrt, wenn zwischen Kenntniserlangung des Aufsichtsratsvorsitzenden von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen und der Einberufung des Aufsichtsrats zur Entscheidung über den Fortbestand des Vorstandsdienstvertrags ein Zeitraum von 2,5 Monaten liegt.
Eintrag lesenOLG Naumburg, Urteil vom 16.11.2004 – 9 U 206/01
Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH I Sorgfaltspflicht vor Abschluss eines Risikogeschäftes
1. Untersagt die Kommunalaufsichtsbehörde Kommunen den Abschluss bestimmter Geschäfte (hier: sog. Swapgeschäft) durch Runderlass, so bindet dies den Geschäftsführer einer kommunalen GmbH direkt nicht.
2. Zur Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH vor Abschluss eines Risikogeschäftes (hier: sog. Swapgeschäft).
Eintrag lesenLG Berlin, Urteil vom 10.11.2003 – 95 O 139/02
Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführervertrages I Wichtiger Grund bei Eingriff in eine Ressortregelung
Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages kann vorliegen, wenn der Geschäftsführer in die Ressortzuständigkeit eines Mitgeschäftsführers eingegriffen bzw. andere (zuständige) Gesellschaftsorgane nicht in seine Geschäftstätigkeit eingebunden hat.
Eintrag lesenOLG Frankfurt, Urteil vom 16. September 1999 – 15 U 238/97
GmbH I Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Die Herausgabe eines Kfz-Briefs an einen Speditionsunternehmer durch den Geschäftsführer gegen den Willen des Mitgeschäftsführers stellt einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar und kann einen wichtigen Grund für die Abberufung des Geschäftsführers bilden.
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 04. Mai 1999 – 8 U 153/97
Anfechtungsklage gegen Zwei-Mann-GmbH I Abberufung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und Einziehung seines Gesellschaftsanteils I Umfang eines Stimmrechtsausschlusses I wichtiger Grund für die Abberufung bei einer Zwei-Mann-GmbH I Zulässigkeit außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen bei Gesamtgeschäftsführung innerhalb einer GmbH & Co KG I Kompetenzen der Gesellschafterversammlung
Eintrag lesenOLG Hamburg, Urteil vom 28.06.1991 – 11 U 148/90
Feststellungsklage gegen fehlerhaften GmbH-Gesellschafterbeschluss
Bleibt in der Gesellschafterversammlung einer GmbH das Abstimmungsergebnis ungewiß, weil Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit abgegebener Stimmen bestehen, und wird das Beschlußergebnis nicht durch einen Versammlungsleiter festgestellt, so kann ein Gesellschafter im Wege der Feststellungsklage gegen die Gesellschaft den Beschlußinhalt klären lassen; der Anfechtung des Beschlusses bedarf es nicht. Das stattgebende Feststellungsurteil wirkt inter omnes (vergleiche BGH, 1980-01-28, II ZR 84/79, BGHZ 76, 154).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. November 1990 – II ZR 88/89
Möglichkeit der Wiederbestellung eines aus wichtigem Grund abberufenen Geschäftsführers einer GmbH
Die durch die Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze der gesellschaftlichen Treuepflicht bei der Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund gelten ebenso bei der Bestellung eines Geschäftsführers (Fortführung BGH, 1987-11-09, II ZR 100/87, WM IV 1988, 23).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. November 1987 – II ZR 100/87
Publikumspersonengesellschaft I Inhaltskontrolle der Bestimmung über die Abberufung des Geschäftsführers I Anspruch auf Einberufung einer Gesellschafterversammlung
1. Sieht der Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft vor, daß der (Gesellschafter-)Geschäftsführer nur mit Zustimmung aller Gesellschafter abberufen werden kann, so ist dieses Erfordernis auf Grund einer Inhaltskontrolle nach BGB § 242 nichtig; es genügt die einfache Mehrheit.
2. Zum Recht der Gesellschafter einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft, die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn der dazu Verpflichtete eine entsprechende Aufforderung der Gesellschafter übergeht.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Dezember 1982 – II ZR 110/82
Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Zum Widerruf der Bestellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in einer GmbH mit zwei gleich hoch beteiligten Gesellschaftern.
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