InsO § 15 I; GmbHG aF § 64 I; AO §§ 34, 69 Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob der AG. die Ast. zu Recht als Haftungsschuldner für Umsatzsteuerrückstände in Anspruch genommen hat. Die Ast. […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Zahlungen nach Insolvenzreife § 64 Satz 1 GmbHG
OLG Köln, Urteil vom 12. Januar 2017 – 7 U 12/16
§ 195 BGB, § 199 BGB, § 203 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 43 Abs 4 GmbHG, § 64 Abs 1 GmbHG, § 92 InsO, § 531 Abs 2 ZPO Tenor Die Berufung […]
Eintrag lesenBrandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Januar 2017 – 7 U 87/14
§ 252 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 15a Abs 1 InsO, § 64 S 1 GmbHG Steht die Insolvenzreife (Überschuldung) bereits zu einem früheren Zeitpunkt fest, so besteht auch in einem zeitnahen Zusammenhang danach die Insolvenzantragspflicht (Dauerdelikt) weiter. […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 18. Oktober 2016 – I-18 U 93/15
1. Der Gesellschafter – auch wenn er nur an einer Gesellschaft maßgeblich beteiligt ist, die ihrerseits Gesellschafterin der GmbH ist – haftet gemäß § 826 BGB für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen auf Schadenersatz (vergleiche u.a. BGH, Urteil vom 16. Juli 2007, II ZR 3/04). Gemäß § 830 Abs. 2 BGB hat der Geschäftsführer, der sich an dem Vermögensentzug durch den Gesellschafter beteiligt, ebenso einzustehen.
2. Die in einem Credit Facility Agreement vorgesehene Verwendung von Gesellschaftsvermögen als Grundlage zur Besicherung eines von dem beklagten Geschäftsführer persönlich aufgenommenen und unter anderem durch eine Mithaft ihrer Alleingesellschafterin besicherten Kredits hat vorliegend als sogenannte „Upstream“-Sicherheit zu einem Eingriff in die dem weiten Vermögensbegriff unterfallenden Geschäftsressourcen der Schuldnerin und in der Folge auch in deren Vermögenssubstanz geführt und stellt aus Sicht der Schuldnerin einen existenzvernichtenden Eingriff dar.
3. Sittenwidrig ist ein Verstoß gegen die aus der Organstellung resultierenden Pflichten, wenn diese zur Durchsetzung von Gesellschafterinteressen in einer Weise missbraucht wird, die als grobe Missachtung des Mindestmaßes an Loyalität und Rücksichtnahme im Verhältnis zur Gesellschaft zu werten ist (vergleiche BGH, Urteil vom 9. Februar 2009, II ZR 292/07).
4. Für einen Eventualvorsatz reicht es aus, dass die faktische dauerhafte Beeinträchtigung des Vermögens der Schuldnerin im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten die voraussehbare Folge des Eingriffs war und der Beklagte diese Rechtsfolge in Erkenntnis ihres Eintritts billigend in Kauf nahm (vergleiche BGH, Urteil vom 16. Juli 2007, II ZR 3/04).
5. Das das Gericht einen Fall der Existenzvernichtung annimmt, folgt die Ersatzpflicht des Beklagten auch aus § 43 Abs. 2 GmbHG.
Eintrag lesenLG Hamburg, Urteil vom 23. September 2016 – 328 O 87/15
§ 64 S 1 GmbHG, § 117 BGB, § 125 BGB Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 323.434,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz seit […]
Eintrag lesenBGH, Versäumnisurteil vom 14. Juni 2016 – II ZR 77/15
§ 92 Abs 3 S 1 AktG vom 05.10.1994, § 93 Abs 3 Nr 6 AktG vom 10.11.2006, § 64 S 1 GmbHG Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 11. Zivilsenats […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 03. Mai 2016 – II ZR 318/15
§ 64 S 1 GmbHG Tenor Auf die Revision des Beklagten wird der Beschluss des 24. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juli 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und […]
Eintrag lesenLG Krefeld, Urteil vom 16. März 2016 – 7 O 119/13
§ 64 S 1 GmbHG, § 15a Abs 1 InsO, § 286 ZPO Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % […]
Eintrag lesenLG Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2016 – 316 O 404/14
§ 64 S 1 GmbHG Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 454.728,17 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.02.2015 zu zahlen. 2. Der Beklagte hat […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. Januar 2016 – II ZR 394/13
GmbHG § 64 Satz 1 a) Bei der Beurteilung der Frage, ob gegen die Schuldnerin eine deren Insolvenzreife mit begründende Forderung bestanden hat, erstreckt sich die Rechtskraftwirkung einer späteren Feststellung dieser Forderung zur Insolvenztabelle nach […]
Eintrag lesen