§ 64 S 1 GmbHG Tenor Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 08.08.2013 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt (Oder) – 31 O 74/12 […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Zahlungen nach Insolvenzreife § 64 Satz 1 GmbHG
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01. Oktober 2015 – I-6 U 169/14
§ 142 InsO, § 64 S 1 GmbHG 1. analog § 142 InsO wirkt sich eine vom Geschäftsführer veranlasste Zahlung dann nicht im Sinne des § 64 Satz 1 GmbHG masseschmälernd aus, wenn der Gesellschaft […]
Eintrag lesenLG München I, Urteil vom 22.05.2015 – 14 HKO 867/14, 14 HK O 867/14
§ 64 GmbHG, § 15a InsO, § 18 InsO 1. Wenn die Gesellschafter einer GmbH im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) die Stellung eines Insolvenzantrages durch den Geschäftsführer nicht genehmigen (vgl. OLG MünchenBitte […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 2. Dezember 2014 – II ZR 119/14
GmbHG § 64 a) Nach § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG a.F. (§ 64 Satz 1 GmbHG n.F.) sind die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft mit beschränkter HaftungHaftung der […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 – II ZR 246/08
§ 64 GmbHG, § 130a Abs 2 HGB, § 130a Abs 3 HGB, § 177a HGB, § 41 ZPO 1. Die mögliche Befangenheit eines Richters der ersten Instanz, die erst nach der Verkündung des Urteils […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 – VI ZR 231/06
Schadenersatzklage der Bundesagentur für Arbeit gegen den GmbH-Geschäftsführer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch Insolvenzverschleppung I Darlegungs- und Beweislastverteilung nach qualifiziertem Bestreiten der Schadensentstehung durch den Beklagten
Nimmt die Bundesagentur für Arbeit den Geschäftsführer einer in Insolvenz gefallenen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes aus § 826 BGB in Anspruch, so stellt sich der Einwand des Beklagten, Insolvenzgeld hätte auch bei rechtzeitiger Antragstellung gezahlt werden müssen, als qualifiziertes Bestreiten der Schadensentstehung dar, für die die Bundesagentur darlegungs- und beweispflichtig ist. Der Einwand ist nicht nach den Grundsätzen zu behandeln, die beim Vortrag einer Reserveursache oder eines rechtmäßigen Alternativverhaltens gelten
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. März 1974 – II ZR 2/72
§ 43 Abs 2 GmbHG, § 64 Abs 2 GmbHG Soweit eine GmbH ihren Geschäftsführer, der verspätet Konkurs angemeldet hat, nicht aus GmbHG § 64 Abs 2, sondern aufgrund der allgemeinen Haftungsbestimmung des GmbHG § 43 Abs […]
Eintrag lesen